Planungsregion Südhessen: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 22. Juni 2017, 11:12 Uhr

Die Planunsgsregion Südhessen ist das Gebiet, für das vom Regierungspräsidium Darmstadt Regionalpläne erstellt werden. Das Gebiet ist identisch mit dem Regierungsbezirk Darmstadt.

Regionalpläne dienen der Steuerung der räumlichen Entwicklung. Sie machen Vorgaben für die Flächennutzung und setzen damit den planerischen Rahmen für die räumliche Entwicklung einer Region, in diesem Fall für Südhessen. Die in den Plänen festgelegten Ziele und Grundsätze der Raumordnung sind von allen öffentlichen Stellen bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beachten und zu berücksichtigen. Gegenüber der Bauleitplanung der Gemeinden begründen die Ziele eine die Pflicht, die Bauleitpläne an die Regionalpläne anzupassen.

Die Entwürfe für den Regionalplan Südhessen werden vom Regierungspräsidium Darmstadt als Geschäftsstelle der Regionalversammlung Südhessen (dem "Parlament" des Regierungsbezirks) erarbeitet. Der Regionalplan wird dann von der Regionalversammlung beschlossen.

Für die Planungsregion Südhessen gilt der Regionalplan Südhessen 2010. Er wurde am 17. Dezember 2010 von der Regionalversammlung beschlossen und im Juni 2011 von der Landesregierung genehmigt. Mit der Bekanntmachung am 17. Oktober 2011 ist der Plan in Kraft getreten.

Da der Regionalplan Südhessen 2010 keine Aussagen zur Windenergienutzung trifft, soll er durch einen separaten Teilplan Erneuerbare Energien zum Regionalplan Südhessen ergänzt werden. Der Teilplan enthält auch Grundsätze zu den anderen erneuerbaren Energien (Solarenergie, Bioenergie, Geothermie und Wasserkraft). Am 13. Dezember 2013 hat die Regionalversammlung Südhessen den Entwurf (Regionalplan)/Vorentwurf (Regionaler Flächennutzungsplan) 2013 des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien einschließlich Begründung und Umweltbericht gebilligt und die Einleitung des ersten Beteiligungsverfahrens beschlossen. Nach Bearbeitung der Einwendungen wurde der Regionalversammlung Südhessen der geänderte Entwurf des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien vorgelegt. Die RVS hat in ihrer Sitzung vom 16. Dezember 2016 die Änderung des Entwurfs und die Einleitung des zweiten Beteiligungsverfahrens beschlossen. Dieses wird vom 3. April bis zum 19. Mai 2017 (die Frist wurde inzwischen verlängert).

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