Teilplan Erneuerbare Energien zum Regionalplan Südhessen
Der Teilplan Erneuerbare Energien soll den Regionalplan Südhessen 2010 ergänzen, da dieser keine Aussagen zum Thema "erneuerbare Energien", insbesondere zur Planung und zum Bau von Windkraftanlagen getroffen hat.
Der Teilplan enthält auch Grundsätze zu den anderen erneuerbaren Energien (Solarenergie, Bioenergie, Geothermie und Wasserkraft). Am 13. Dezember 2013 hat die Regionalversammlung Südhessen den Entwurf (Regionalplan)/Vorentwurf (Regionaler Flächennutzungsplan) 2013 des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien einschließlich Begründung und Umweltbericht gebilligt und die Einleitung des ersten Beteiligungsverfahrens beschlossen. Nach Bearbeitung der Einwendungen wurde der Regionalversammlung Südhessen der geänderte Entwurf des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien vorgelegt. Die RVS hat in ihrer Sitzung vom 16. Dezember 2016 die Änderung des Entwurfs und die Einleitung des zweiten Beteiligungsverfahrens beschlossen. Dieses findet vom 3. April bis zum 19. Mai 2017 statt (die Frist wurde inzwischen verlängert).
Der Plan ist inbesondere in den an Südhessen angrenzenden Gemeinden und Gemeindeverbänden auf baden-württembergischem Gebiet heftig umstritten.
so hat z.B. der Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Juni 2017 eine ablehnende Stellungnahme vorgelegt. Der GVV stehe der Ausweisung von Vorrangflächen für Windenergieanlagen konstruktiv gegenüber. Die Planung und Errichtung solcher Anlagen "sollte jedoch mit Augenmaß und Vernunft durchgeführt werden".[1] Diese Vernunft vermisse der Verband bei der Auswahl von zusammenhängenden Waldflächen, die auf badischer Seite als Schutzgebiete ausgewiesen sind. Es könne doch nicht sein, dass ein Baum derselben Waldfläche "nur ein paar Meter weiter auf hessischer Gemarkung nicht mehr schützenswert ist".
Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- ↑ Geschäftsführer Werner Fischer, zitiert im Artikel Verwaltungsverband bittet um Vernunft und Augenmaß in der Rhein-Neckar-Zeitung vom 13. Juni 2017