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| Der Titel "'''Große Kreisstadt'''" bei einem Gemeindenamen bedeutet ein höheres Maß an Verwaltungsselbständigkeit. Die Kontrolle bestimmter Tätigkeiten der kreiszugehörigen Gemeinde übt nicht der [[Landratsamt|Landrat]] sondern das [[Regierungspräsidium Karlsruhe|Regierungspräsidium]] aus. Die Einwohnerzahl von mindestens 20.000 EinwohnerInnen gilt dafür als Mindestgrenze. Der [[Bürgermeister]] einer solchen Stadt trägt bereits die Amtsbezeichnung [[Oberbürgermeister|Oberbürgermeister bzw. -meisterin]]. In [[Baden-Württemberg]] gibt es 91 solche ''Großen Kreisstädte.'' | | Der Titel "'''große Kreisstadt'''" bei einem Gemeindenamen bedeutet ein höheres Maß an Verwaltungsselbständigkeit. |
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| [[Kategorie:Verwaltung]]
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