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Das Wort '''Restaurant''' ist nicht gesetzlich definiert und kann daher von jedem Wirt verwendet werden. Im Nachfolgenden sei unter einem Restaurant ein Wirtsbetrieb verstanden, der ein umfangreiches Angebot an warmer Küche bietet (synonym: Speisewirtschaft, Gasthaus, Lokal). Im Zweifel wird sich auf die Selbstbeschreibung des Betriebes berufen. | Das Wort '''Restaurant''' ist nicht gesetzlich definiert und kann daher von jedem Wirt verwendet werden. Im Nachfolgenden sei unter einem Restaurant ein Wirtsbetrieb verstanden, der ein umfangreiches Angebot an warmer Küche bietet (synonym: Speisewirtschaft, Gasthaus, Lokal). Im Zweifel wird sich auf die Selbstbeschreibung des Betriebes berufen. | ||