Stadtverwaltung

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Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung untersteht üblicherweise einem Bürgermeister oder einer Bürgermeisterin. In Großstädten, wird dieser Oberbürgermeister oder Oberbürgermeisterin genannt.

Dezernent ist die verwaltungstechnische Bezeichnung von nachgeordneten Bürgermeisterinnen, in ihrer Funktion als leitende Person mehrerer Ämter der Verwaltung. Die Leitungsperson eines Dezernats wird als Dezernentin/Dezernent oder Bürgermeisterin/Bürgermeister bezeichnet.

Eine/r der Dezernentinnen ist Stellvertreter/in des/der Oberbürgermeister/in. Diese/r trägt den Titel Erste/r Bürgermeister/in, als Stellvertreter/in. Die Bürgermeister-Positionen (Dezernentinnen und Dezernenten) werden durch den Gemeinderat gewählt. Ihre Amtszeit von acht Jahren ist unabhängig von der des wählenden Gemeinderats.

Als Amt wird die „Klassische“ Organisationsform in der öffentlichen Verwaltung bezeichnet. Beispiele für Ämter sind das Standesamt, die Stadtkasse, das Kämmereiamt, das Kinder- und Jugendamt, das Sozialamt, das Personalamt. Ämter sind in der Regel kleiner als Fachbereiche und haben oftmals eine weniger prozess- oder produktorientierte Struktur.

Die Verwaltung setzt sich aus verschiedenen Ämtern zusammen. Traditionell das wichtigste ist die Gemeinde- oder Stadtkasse. Derzeit gibt es eine Verlagerung der Grundbuchämter weg aus den Rathäusern in eine Zentralverwaltung auf dem flachen Lande (TBB). Oft heißt es statt Gemeindeverwaltung kurz "das Rathaus", obgleich dort der von der Verwaltung unabhängige Gemeinderat tagt.

Sogenannte Stabsstellen sind Einzelpersonen oder kleinere Teams, die außerhalb des klassischen Verwaltungsorganigramms stehen. Sie sind meist einer Person mit Leitungsfunktion (etwa Oberbürgermeister, Dezernenten, Amtsleitung) direkt unterstellt. Hauptaufgabe ist die Unterstützung und Zuarbeit dieser übergeordneten Führungskraft, in der Regel ohne eigene Entscheidungsbefugnis.

Eigenbetrieb: Nach dem Eigenbetriebsgesetz können Gemeinden und Landkreise ihre wirtschaftlichen/sonstige Unternehmen und Einrichtungen, die ganz oder zum Teil aus Entgelten gedeckt werden, als Eigenbetriebe führen. Sie haben keine eigene Rechtspersönlichkeit und werden als Sondervermögen geführt (das heißt außerhalb des Haushaltsplanes der Stadt/Gemeinde/des Landkreises). Besondere Merkmale sind die finanzwirtschaftliche (Wirtschaftsplan, Buchhaltung, Jahresabschluss) und organisatorische Selbstständigkeit. Handlungsgrundlage für einen Eigenbetrieb ist die Betriebssatzung; Organe sind die Betriebsleitung, der Betriebsausschuss, der Gemeinderat und der/die (Ober-)Bürgermeister/in.


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