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Wie in den meisten Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg ist | Wie in den meisten Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg ist in [[Heidelberg]] eine '''Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle''' (IBB-Stelle HD) eingerichtet worden. Die Regelung hierfür ist in Paragraf 9 des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKHG) geregelt. | ||
Die Stelle, der ehrenamtliche Beraterinnen und Berater angehören, unterstützt Personen, die von psychischen Erkrankungen betroffen sind, und deren Angehörige. Mitglied der IBB-Stelle ist die Patientenfürsprecherin in Heidelberg. | Die Stelle, der ehrenamtliche Beraterinnen und Berater angehören, unterstützt Personen, die von psychischen Erkrankungen betroffen sind, und deren Angehörige. Mitglied der IBB-Stelle ist die Patientenfürsprecherin in Heidelberg. | ||
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