Bürgerentscheid (Heidelberg): Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 24. Juli 2010, 21:23 Uhr

Ein Bürgerentscheid, der das vorgeschriebene Quorum erreicht, hat nach der Gemeindeordnung in Ba-Wü die Wirkung eines endgültigen Gemeinderatsbeschlusses.

Durchgeführt wird er wie eine Wahl. Die zur Abstimmung gestellte Frage muß eindeutig beantwortbar sein. Kommt es nicht zur notwendigen Beteiligung, kann der Gemeinderat in der Sache selbst entscheiden. Sonst mindestens drei Jahre lang nicht.