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Als Stadtrat oder Stadträtin werden Ratsmitglieder des Gemeinderats oder des Stadtrats als Gremium bezeichnet. Sie werden durch die Bürgerinnen und Bürger einer Stadt bei den Kommunalwahlen für fünf Jahre gewählt. | Als '''Stadtrat''' oder '''Stadträtin''' werden Ratsmitglieder des Gemeinderats oder des Stadtrats als Gremium bezeichnet. Sie werden durch die Bürgerinnen und Bürger einer Stadt bei den Kommunalwahlen für fünf Jahre gewählt. | ||
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