Düsseldorfer Cessionsvertrag: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Düsseldorfer Cessionsvertrag''' wurde am [[26. August]] [[1705]] zwischen Kurfürst Johann Wilhelm und seinem Bruder Franz Ludwig von Pfalz-Neuburg, der 1694-1732 Bischof von Worms war, geschlossen. 1708 wurde der Vertrag endgültig vollzogen.
Der '''Düsseldorfer Cessionsvertrag''' wurde am [[26. August]] [[1705]] zwischen Kurfürst Johann Wilhelm und seinem Bruder Franz Ludwig von Pfalz-Neuburg, der 1694-1732 Bischof von Worms war, geschlossen. 1708 wurde der Vertrag endgültig vollzogen.


[[Ladenburg]] und andere Orte wie [[Hemsbach]], Sulzbach ([[Oberpfalz]], [[Laudenbach]], Ringen und Heubach, die bis dahin unter der gemeinsamen Herrschaft von Pfalz und Worms standen (Kondominat), wurden nun ganz kurpfälzisch im Tausch gegen Stein, [[Lampertheim]] und Dirmstein, die zum Hochstift Worms kamen.  
[[Ladenburg]] und andere Orte wie [[Hemsbach]], Sulzbach ([[Oberpfalz]]), [[Laudenbach]], Ringen und Heubach, die bis dahin unter der gemeinsamen Herrschaft von Pfalz und Worms standen (Kondominat), wurden nun ganz kurpfälzisch im Tausch gegen Stein, [[Lampertheim]] und [[Dirmstein]], die zum Hochstift Worms kamen.  
Ferner verzichtete der Kurfürst auf das ''Wildfangrecht''.
Ferner verzichtete der Kurfürst auf das ''Wildfangrecht''.