Vorlage:Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: Unterschied zwischen den Versionen

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(Grundlage für die Abbildung von Nazi-Symbolen)
 
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Dieses Bild zeigt ein Symbol, das von verfassungsfeindlichen Organisationen verwendet wird oder wurde. Die Nutzung dieses Symbols ist in Deutschland stark eingeschränkt. Die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, wie beispielsweise des Hakenkreuzes kann je nach Kontext '''in Deutschland strafbar''' sein ([http://bundesrecht.juris.de/stgb/__86a.html §86a StGB]). Erlaubt ist es aber, ''wenn das Propagandamittel ..., der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.'' [http://bundesrecht.juris.de/stgb/__86.html §86 (3) StGB].
Dieses Bild zeigt ein Symbol, das von verfassungsfeindlichen Organisationen verwendet wird oder wurde. Die Nutzung dieses Symbols ist in Deutschland stark eingeschränkt. Die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, wie beispielsweise des Hakenkreuzes kann je nach Kontext '''in Deutschland strafbar''' sein ([http://bundesrecht.juris.de/stgb/__86a.html §86a StGB]). Erlaubt ist es aber, ''wenn das Propagandamittel ..., der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.'' [http://bundesrecht.juris.de/stgb/__86.html §86 (3) StGB].
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