Stadtverwaltung: Unterschied zwischen den Versionen

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Als ''Amt'' wird die „Klassische“ Organisationsform in der öffentlichen Verwaltung bezeichnet. Beispiele für Ämter sind das Standesamt, die Stadtkasse, das Kämmereiamt, das Kinder- und Jugendamt, das Sozialamt, das Personalamt. Ämter sind in der Regel kleiner als Fachbereiche und haben oftmals eine weniger prozess- oder produktorientierte Struktur.
Als ''Amt'' wird die „Klassische“ Organisationsform in der öffentlichen Verwaltung bezeichnet. Beispiele für Ämter sind das Standesamt, die Stadtkasse, das Kämmereiamt, das Kinder- und Jugendamt, das Sozialamt, das Personalamt. Ämter sind in der Regel kleiner als Fachbereiche und haben oftmals eine weniger prozess- oder produktorientierte Struktur.
Die Verwaltung setzt sich aus verschiedenen Ämtern zusammen. Traditionell das wichtigste ist die Gemeinde- oder Stadtkasse. Derzeit gibt es eine Verlagerung der Grundbuchämter weg aus den Rathäusern in eine Zentralverwaltung auf dem flachen Lande (TBB). Oft heißt es statt Gemeindeverwaltung kurz "das Rathaus", obgleich dort der von der Verwaltung unabhängige [[Gemeinderat]] tagt.


Sogenannte ''Stabsstellen'' sind Einzelpersonen oder kleinere Teams, die außerhalb des klassischen Verwaltungsorganigramms stehen. Sie sind meist einer Person mit Leitungsfunktion (etwa Oberbürgermeister, Dezernenten, Amtsleitung) direkt unterstellt. Hauptaufgabe ist die Unterstützung und Zuarbeit dieser übergeordneten Führungskraft, in der Regel ohne eigene Entscheidungsbefugnis.
Sogenannte ''Stabsstellen'' sind Einzelpersonen oder kleinere Teams, die außerhalb des klassischen Verwaltungsorganigramms stehen. Sie sind meist einer Person mit Leitungsfunktion (etwa Oberbürgermeister, Dezernenten, Amtsleitung) direkt unterstellt. Hauptaufgabe ist die Unterstützung und Zuarbeit dieser übergeordneten Führungskraft, in der Regel ohne eigene Entscheidungsbefugnis.


Die Verwaltung setzt sich aus verschiedenen Ämtern zusammen. Traditionell das wichtigste ist die Gemeinde- oder Stadtkasse. Derzeit gibt es eine Verlagerung der Grundbuchämter weg aus den Rathäusern in eine Zentralverwaltung auf dem flachen Lande (TBB). Oft heißt es statt Gemeindeverwaltung kurz "das Rathaus", obgleich dort der von der Verwaltung unabhängige [[Gemeinderat]] tagt.
''Eigenbetrieb'': Nach dem Eigenbetriebsgesetz können Gemeinden und Landkreise ihre wirtschaftlichen/sonstige Unternehmen und Einrichtungen, die ganz oder zum Teil aus Entgelten gedeckt werden, als Eigenbetriebe führen. Sie haben keine eigene Rechtspersönlichkeit und werden als Sondervermögen geführt (das heißt außerhalb des Haushaltsplanes der Stadt/Gemeinde/des Landkreises). Besondere Merkmale sind die finanzwirtschaftliche (Wirtschaftsplan, Buchhaltung, Jahresabschluss) und organisatorische Selbstständigkeit. Handlungsgrundlage für einen Eigenbetrieb ist die Betriebssatzung; Organe sind die Betriebsleitung, der Betriebsausschuss, der Gemeinderat und der/die (Ober-)Bürgermeister/in.
 


== Städte ==
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