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== Von der Gründung der Universität bis zum Vorabend der Reformation == | == Von der Gründung der Universität bis zum Vorabend der Reformation == | ||
Gegründet wurde die Universität im Jahre [[1386]] von [[Kurfürst]] [[Ruprecht I. von der Pfalz]], wobei die Voraussetzungen für eine solche Gründung eher schlecht waren: Die Klöster der Augustiner und der Franziskaner verfügten über keine Schulen, die die Grundlage dafür hätten bilden können. Auch in ökonomischer und baulicher Hinsicht waren die Bedingungen in Heidelberg schlecht. Da Ruprecht I. jedoch seine kleine Residenz durch eine Universität aufwerten wollte und durch die Doppelwahl der Päpste 1378 (Schisma) sich kirchlich positionieren musste, wozu er theologisch gebildete Helfer an seiner Seite haben musste, fasste er den Entschluss, die Universität zu gründen. Papst Urban IV. genehmigte 1385 die Gründung mittels einer Autorisationsbulle. Entsprechend dieser Genehmigung sollte die Heidelberger Hochschule nach Pariser Vorbild vier Fakultäten umfassen: Theologie, Jurisprudenz, Medizin und die Artistenfakultät, in der die "Sieben Freien Künste" gelehrt werden sollten.<ref>Andreas Czer, ''Kleine Geschichte der Stadt und Universität Heidelberg'', G. Braun Buchverlag, Karlsruhe 2007, S. 31 ff.</ref> Zum Gründungsrektor bestimmte Ruprecht den von der Universität Paris kommenden [[Marsilius von Inghen]]. Wichtige Leitungsaufgaben lagen beim Kanzler, der erste war [[Konrad von Gelnhausen]]. Das Amt des Kanzlers bestand bis 1803, der Bischof von Worms bestimmte, wer dieses Amt bekleidete. | Gegründet wurde die Universität im Jahre [[1386]] von [[Kurfürst]] [[Ruprecht I. von der Pfalz]], wobei die Voraussetzungen für eine solche Gründung eher schlecht waren: Die Klöster der Augustiner und der Franziskaner verfügten über keine Schulen, die die Grundlage dafür hätten bilden können. Auch in ökonomischer und baulicher Hinsicht waren die Bedingungen in Heidelberg schlecht. Da Ruprecht I. jedoch seine kleine Residenz durch eine Universität aufwerten wollte und durch die Doppelwahl der Päpste 1378 (Schisma) sich kirchlich positionieren musste, wozu er theologisch gebildete Helfer an seiner Seite haben musste, fasste er den Entschluss, die Universität zu gründen. Papst Urban IV. genehmigte 1385 die Gründung mittels einer Autorisationsbulle. Entsprechend dieser Genehmigung sollte die Heidelberger Hochschule nach Pariser Vorbild vier Fakultäten umfassen: Theologie, Jurisprudenz, Medizin und die Artistenfakultät, in der die "Sieben Freien Künste" gelehrt werden sollten.<ref>Andreas Czer, ''Kleine Geschichte der Stadt und Universität Heidelberg'', G. Braun Buchverlag, Karlsruhe 2007, S. 31 ff.</ref> Zum Gründungsrektor bestimmte Ruprecht den von der Universität Paris kommenden [[Marsilius von Inghen]]. Wichtige Leitungsaufgaben lagen beim Kanzler, der erste war [[Konrad von Gelnhausen]]. Das Amt des Kanzlers bestand bis 1803, der Bischof von Worms bestimmte, wer dieses Amt bekleidete. | ||
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Die Universität hatte anfangs keine eigenen Räume, sie war Gast bei den Augustinern und den Franziskanern. Das änderte sich gründlich, als unter Ruprecht II. die Heidelberger Juden vertrieben und bei dieser Gelegenheit eineignet wurden. So kam nicht nur die Universität in den Besitz von konfiszierten Häusern, elf jüdische Wohnhäuser wurden an Professoren übergeben. Die Synagoge wurde bei dieser Gelegenheit in eine christliche Kirche umgewidmet.<ref>Cser, S. 19</ref> | Die Universität hatte anfangs keine eigenen Räume, sie war Gast bei den Augustinern und den Franziskanern. Das änderte sich gründlich, als unter Ruprecht II. die Heidelberger Juden vertrieben und bei dieser Gelegenheit eineignet wurden. So kam nicht nur die Universität in den Besitz von konfiszierten Häusern, elf jüdische Wohnhäuser wurden an Professoren übergeben. Die Synagoge wurde bei dieser Gelegenheit in eine christliche Kirche umgewidmet.<ref>Cser, S. 19</ref> | ||
Von Beginn an prekär war die finanzielle Absicherung der Universität. Da es keinen Staatshaushalt gab, der die Einrichtung regelmäßig hätte alimentieren können, war man auf andere Einnahmen angewiesen. Großzügig bedacht wurde die Universität im Testament des ersten Kanzlers Konrad von Gelnhausen, aus dem Nachlass wurde unter anderem ein Kollegium für die Artisten erbaut. | Von Beginn an prekär war die finanzielle Absicherung der Universität. Da es keinen Staatshaushalt gab, der die Einrichtung regelmäßig hätte alimentieren können, war man auf andere Einnahmen angewiesen. Großzügig bedacht wurde die Universität im Testament des ersten Kanzlers Konrad von Gelnhausen, aus dem Nachlass (1000 Gulden) wurde unter anderem ein Kollegium für die Artisten erbaut. Dazu kam eine Zuwendung durch den Kurfürsten in Höhe von 3000 Gulden, der damit eine Pilgerfahrt nach Rom erlassen bekam. Aus diesen Vermögen und aus dem Erlös der Bücher der enteigenten Juden konnte die Universität Anteile an den Zolleinnahmen von Bacharach und Kaiserswerth sowie die Hälfte des Schriesheimer Korn- und Weinzehnts erwerben. Damit und mit zusätzlich erworbenen Pfründen war die finanzielle Basis für lange Zeit gesichert.<ref>Eike Wolgast, ''Die Universität Heidelberg'', S. 7 - 8.</ref> | ||
Die Kurfürsten versuchten immer wieder, sich in die Organisation der Universität einzumischen, während die Universität versuchte, ihre relative Unabhängigkeit und ihre Privilegien zu wahren. Manche Landesherren griffen sogar in den Lehrbetrieb ein. So entschied [[Friedrich I.]] 1452 im philosophischen Richtungsstreit zwischen den ''Nominalisten'' und den ''Realisten'', beide Richtungen seien gleichberechtigt und Schmähungen der jeweils anderen Richtung wurden verboten.<ref>Cser, S. 46</ref> | Die Kurfürsten versuchten immer wieder, sich in die Organisation der Universität einzumischen, während die Universität versuchte, ihre relative Unabhängigkeit und ihre Privilegien zu wahren. Manche Landesherren griffen sogar in den Lehrbetrieb ein. So entschied [[Friedrich I.]] 1452 im philosophischen Richtungsstreit zwischen den ''Nominalisten'' und den ''Realisten'', beide Richtungen seien gleichberechtigt und Schmähungen der jeweils anderen Richtung wurden verboten.<ref>Cser, S. 46</ref> | ||
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Wie an anderen Universitäten auch, kam es auch in Heidelberg zu einem Schwund an Studenten. Am meisten davon betroffen war die "Massenfakultät", die der Artisten. Diese bemühte sich, durch Reformen und durch Anwerben geeigneter Lehrkräfte, das Ansehen der Universität zu verbessern und dadurch Studenten anzulocken. Die Lehrkräfte, die gewonnen werden konnten, erhielten jedoch aufgrund der schlechten Finanzlage der Universität eine so schlechte Bezahlung, dass sie wieder abwanderten, sobald ihnen anderswo mehr geboten wurde. Das galt insbesondere auch für den Unterricht in den alten Sprachen. | Wie an anderen Universitäten auch, kam es auch in Heidelberg zu einem Schwund an Studenten. Am meisten davon betroffen war die "Massenfakultät", die der Artisten. Diese bemühte sich, durch Reformen und durch Anwerben geeigneter Lehrkräfte, das Ansehen der Universität zu verbessern und dadurch Studenten anzulocken. Die Lehrkräfte, die gewonnen werden konnten, erhielten jedoch aufgrund der schlechten Finanzlage der Universität eine so schlechte Bezahlung, dass sie wieder abwanderten, sobald ihnen anderswo mehr geboten wurde. Das galt insbesondere auch für den Unterricht in den alten Sprachen. | ||
[[Johann Böschenstein]] lehrte als erster von 1521 bis 1522 die hebräische Sprache an der Universität Heidelberg. | [[Johann Böschenstein]](vgl. [https://de.wikipedia.org/wiki/Johann_B%C3%B6schenstein] lehrte als erster von 1521 bis 1522 die hebräische Sprache an der Universität Heidelberg. Ihm folgte ab 1524 der Franziskaner [[Sebastian Münster]], der zuvor schonLektor für hebräische Sprache am Generalstudiumgewesen war, der jedoch 1527 nach Basel ging. Ihm hatte eine geringfügige Erhöhung der Bezüge auf 30 Gulden nicht ausgereicht.<ref>Wolgast, S. 26</ref>Griechisch lehrte seit 1524 [[Simon Grynaeus]]<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Simon_Grynaeus Wikipedia-Artikel zu Grynaeus]</ref>, der wegen der schlechten Besoldung die bis 1526 von [[Hermann von dem Busche]]<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Hermann_von_dem_Busche Wikipedia-Artikel zu von dem Busche]</ref>[ wahrgenommene Professur für lateinische Sprache mitversah. Grynaeus ging 1528 ebenfalls nach Basel. | ||
1533 wurde [[Jakob Micyllus]] <ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Jakob_Micyllus Wikipedia-Artikel zu Micyllus]</ref> zum Professor für die griechische Sprache ernannt. Dieser ging 1537 nach Frankfurt, kam aber 1547 nach Heidelberg zurück. Micyllus übersetzte während seiner Heidelberger Zeit das Geschichtswerk des Tacitus ins Deutsche. | |||
Über die 379 Artikel einer Reform der Universitätsverfassung von 1522 ist nur wenig bekannt. Es wurden jedenfalls Bestimmungen über die Lehrstühle und die zu zahlenden Gehälter getroffen. Ferner wurde festgelegt, dass der Rektor jährlich zu wählen war.die Fakultäten wählten Beisitzer, die den Rektor bei der inneruniversitären Rechtsprechung unterstützten, so dass sich 1526 eine Art Universitätsgericht bildete. | |||
=== Die Regierungszeit Friedrichs II. === | |||
Seit [[1544]] bewirkte die Übernahme durch [[Friedrich II. (Pfalz)|Friedrich II.]] eine Hinwendung der Kurpfalz und damit auch der Universität zur Reformation. | |||
Nachdem die Universität gegenüber dem Kurfürsten ihre schlechte finanzielle Lage beklagt hatte, erreichte Friedrich 1550 beim Papst die Zustimmung zur "Inkorporierung" verödeter oder vor dem Aussterben stehender Pfälzer Klöster mit ihren Gefällen (jährlichen Abgaben) bis zu 2000 Dukaten. Auch andere Institutionen wurde bedacht. Die Schlosskapelle erhielt zum Unterhalt der Priester und der Chorsänger das [[Dominikanerkloster (Heidelberg)|Dominikanerkloster]] in Heidelberg sowie das Wilhelmitenkloster Marienpforte in bei Waldbröckelheim (heute Kreis Bad Kreuznach). Das neu gegründete ''Collegium Sapientiae'' erhielt die Augustinereremitenklöster in Alzey und Heidelberg, ferner die Benediktinerklöster in Lixheim und Kraftthal (beide bei Pfalzburg, heute offiziell ''Phalsbourg'', in Lothringen). Die Universität bekam das Prämonstratenserkloster Münsterdreisen (bei Göllheim, heute im Donnersbergkreis), das [[Kloster Lambrecht|Dominikanerinnenkloster]] in [[Lambrecht (Pfalz)|Lambrecht]], die Zisterienserinnenklöster Waidas bei Dautenheim (Krs. Alzey) und in Daimbach bei Mörsfeld (heute Donnersbergkreis), das Kollegiatstift St. Philippus in Zell (bei Monsheim) und das Antoniterhaus in Alzey. Durch diese Schenkung, die erst [[1553]] wirksam wurde, verdoppelten sich die Jahreseinnahmen der Universität. | |||
Friedrich II. wies der Universität zwei neue Unterrichtsanstalten zu, das ''Collegium Sapientiae'' (Sapienzkolleg), in dem bis zu 60 arme und begabte Studenten aufgenommen werden sollten, und das ''Paedagogium'', eine Vorstudienanstalt für den Elementarunterricht in Latein und Griechisch entsprechend den Reformvorschlägen des [[Paul Fagius]] von 1546, letzteres gegen den Widerstand der Universität, die darin eine Konkurrenz fürchtete. | |||
=== Die Universität in der Zeit von Kurfürst Ottheinrich === | |||
Kurfürst [[Ottheinrich]] führte nach seinem Regierungsantritt 1557 in der Kurpfalz die Reformation nach lutherischer Richtung ein. Die Universität Heidelberg wollte Ottheinrich zu einer evangelischen Landeshochschule umformen. Er musste jedoch auf jüngere und weniger ausgewiesene Gelehrte sowie aus Glaubensflüchtlinge aus Frankreich und den Niederlanden zurückgreifen. | |||
Die Reform der Universität von [[1558]] war so tiefgreifend, dass sie einer Neugründung gleich kam. Die Struktur des Lehrkörpers und die Besoldung, aber auch die Lehrinhalte wurden neu geregelt und die zu verwendenden Lehrbücher verbindlich vorgeschrieben. Dabei richtete sich der Kurfürst weitgehend nach den Ratschlägen seiner Berater Micyllus und Melanchthon. Insbesondere die artistische Fakultät erhielt einen neuen Eigenwert. Mit der Ausrichtung der Lehrstühle hatte sich das Programm des deutschen Humanismus endlich auch in Heidelberg durchgesetzt. Auf klassische Sprachen, theoretische Naturwissenschaften und praktische Philosophie wurde nun Wert gelegt. Das Studium an den anderen (bisher "höheren") Fakultäten wurde nicht mehr von einem erfolgreichen Besuch der Artistenfakultät abhängig gemacht. Die medizinische Fakultät wurde auf größere Praxisnähe ausgerichtet. Erstmalig durften die Studenten ihre Professoren bei den Krankenbesuchen begleiten. Im Rahmen der medizinischen Ausbildung war nun auch die Teilnahme an Sektionen Pflicht. | |||
Die theologische Fakultät wurde vollumfänglich darauf verpflichtet, die Lehrinhalte der Reformation anzupassen. Die Professoren mussten das Augsburger Bekenntnis vertreten. Mit der Abschaffung der Klerikertracht verschwand der bisherige Charakter der Universität als geistliche Korporation. Die Studenten sollten nun bürgerliche Kleidung tragen. Es wurde ein Senat (Collegium universitatis) geschaffen, der für alle Universitätsangelegenheiten zuständig war einschließlich der Vorschläge für Lehrstuhlbesetzungen. Diese neue Verfassung der Universität bestand, im Wesentlichen unverändert, bis 1786. | |||
Die theologische Fakultät wurde unter der Herrschaft Ottheinrichs innerhalb von zwei Jahren neu besetzt. Nachdem Heinrich Stoll 1557 gestorben war und sein Nachfolger Keuler noch im selben Jahr wegen seines Konkubinats entlassen wurde, berief der Kurfürst auf Empfehlung Melanchthons Tilemann Heßhus zu Stolls Nachfolger. Heßhus wurde 1559 wegen der von ihm geführten heftigen Reformationspolemiken wieder entlassen. Nachfolger Heßhus' als Alttestamentler wurde Paul Einhorn, der jedoch als Parteigänger von Heßhus 1561 entlassen wurde, Nachfolger im Bereich Dogmatik wurde [[Pierre Bouquin]], ein ehemaliger französischer Karmelitermönch, der aus seiner Heimat hatte fliehen müssen.<ref>Eike Wolgast, ''Die Universität Heidelberg'', S. 34-35</ref> | |||
== Die Zeit bis zum Ende der Kurpfalz == | == Die Zeit bis zum Ende der Kurpfalz == | ||
== Die Zeit des Großherzogtums Baden == | == Die Zeit des Großherzogtums Baden == | ||
Der neue Landesherr [[Karl Friedrich von Baden|Karl Friedrich]] reformierte und reorganisierte [[1803]] die Universität. Seine Berufungen stellten sie an die Spitze der deutschen Universitäten. | |||
Cie Reformimpulse verloren sich jedoch weitgehend nach dem Sieg über Napoleon. Im Herbst [[1815]] untertrückte die badische Regierung die Verfessungspetition Heidelberger Bürger. Jedoch erhielt Baden [[1818]] eine Verfassung als erster deutscher Staat. | |||
== Die Zeit der Republik Baden bis 1933 == | == Die Zeit der Republik Baden bis 1933 == | ||
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Die Möglichkeit zur Beschränkung der Immatrikulation (Einschreibung) für das Studium wurden in Heidelberg formal nicht genutzt, da die Quote von maximal 5 % jüdischer Studenten bzw. 1,5 % bei Neuimmatrikulationen nicht erreicht wurde. Die Aufnahme eines Studiums durch "Juden" nach der Definition der Nürnberger Gesetze war also theoretisch durchaus möglich. Jedoch wurde die Anzahl durch Verschleppen der Anträge usw. niedrig gehalten. Auch wurde ein Studium für Menschen jüdischer Herkunft zunehmend sinnlos, da die Möglichkeiten, einen akademischen Beruf zu ergreifen, immer weiter eingeschränkt wurden. Seit 1937 durften "Mischlinge" nicht mehr zum Beruf des Erziehers zugelassen werden, ab 1939 konnte ein Jude nicht mehr Arzt oder Rechtsanwalt sein. Ein Ministerialerlass vom 23. April 1938 machte die Immatrikulation vom "Ariernachweis" abhängig, ab dem 1. Oktober 1938 wurde Juden auch der Gasthörerstatus verweigert. Nach der "Kristallnacht" ([[November-Pogrom]]) durften sie das Univestätsgelände nicht mehr betreten. | Die Möglichkeit zur Beschränkung der Immatrikulation (Einschreibung) für das Studium wurden in Heidelberg formal nicht genutzt, da die Quote von maximal 5 % jüdischer Studenten bzw. 1,5 % bei Neuimmatrikulationen nicht erreicht wurde. Die Aufnahme eines Studiums durch "Juden" nach der Definition der Nürnberger Gesetze war also theoretisch durchaus möglich. Jedoch wurde die Anzahl durch Verschleppen der Anträge usw. niedrig gehalten. Auch wurde ein Studium für Menschen jüdischer Herkunft zunehmend sinnlos, da die Möglichkeiten, einen akademischen Beruf zu ergreifen, immer weiter eingeschränkt wurden. Seit 1937 durften "Mischlinge" nicht mehr zum Beruf des Erziehers zugelassen werden, ab 1939 konnte ein Jude nicht mehr Arzt oder Rechtsanwalt sein. Ein Ministerialerlass vom 23. April 1938 machte die Immatrikulation vom "Ariernachweis" abhängig, ab dem 1. Oktober 1938 wurde Juden auch der Gasthörerstatus verweigert. Nach der "Kristallnacht" ([[November-Pogrom]]) durften sie das Univestätsgelände nicht mehr betreten. | ||
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