Benutzer Diskussion:Peewit: Unterschied zwischen den Versionen

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::aha, Sie meinten, ich solle die Funktion "Verschieben" benutzen, nicht neu anlegen und alten Artikel löschen. Da habe ich einen Fehler gemacht, war zu sehr aus der Übung, sorry. So was kann man allerdings auch höflich formulieren und man sollte als alter Hase auch die Terminologie beherrschen. Ein "Umbenennen" von Artikeln gibt es hier nicht.  Ihren Umgangston lasse ich mir nicht gefallen. EoD. --[[Benutzer:Peewit|Peewit]] ([[Benutzer Diskussion:Peewit|Diskussion]]) 10:19, 4. Nov. 2015 (CET)
::aha, Sie meinten, ich solle die Funktion "Verschieben" benutzen, nicht neu anlegen und alten Artikel löschen. Da habe ich einen Fehler gemacht, war zu sehr aus der Übung, sorry. So was kann man allerdings auch höflich formulieren und man sollte als alter Hase auch die Terminologie beherrschen. Ein "Umbenennen" von Artikeln gibt es hier nicht.  Ihren Umgangston lasse ich mir nicht gefallen. EoD. --[[Benutzer:Peewit|Peewit]] ([[Benutzer Diskussion:Peewit|Diskussion]]) 10:19, 4. Nov. 2015 (CET)
== Im Erbfall braucht man keine Vertragsgrundlage ==
Bei Ottonormalperson war und ist das so. Bei Adligen , besonders bei Fürsten und Aufwärts, alles was eben Territorialbesitz hatte, war das u.U. aber durchaus notwendig. Siehe zum Beispiel die badische Teiilung im 16. Jahrhundert oder die spötere wiederzusammenfhrung. --[[Benutzer:Suggs|Suggs]] ([[Benutzer Diskussion:Suggs|Diskussion]]) 23:09, 3. Dez. 2015 (CET)

Version vom 4. Dezember 2015, 00:09 Uhr

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Benutzer Diskussion:Stefan Foerster

Was soll der Scheiß? Ich habe ganz höflich und ohne Hintergedanken gefragt, es hätte ja durchaus sein können dass Du aus welchen Gründen auch immer das Recht nicht hast, Dass Du es richtig machst, wenn Du es machst, davon bin ich natürlich ausgegangen, Du bist schließlich ein (im positiven Sinne) alter Hase hier. Aber so aggressiv zu reagieren finde ich... ohne Worte. Und nochwas: Ich bin kein Rechtsgelehrter, Du auch nicht. Ich lasse mich beim Thgema "Rechte des Künstlers" gerne aufklären, wenn es in einem höflichen Ton geschieht. Aber hier gilt das selbe: In dem Tonfall: Never. --Suggs (Diskussion) 07:45, 26. Okt. 2015 (CET)

Darauf antworte ich jetzt nicht. Ich werde auch diese meine Diskussionsseite nicht mehr beobachten. --Peewit (Diskussion) 11:20, 26. Okt. 2015 (CET)

Artikel umbennen

Wenn Sie einen Artikel umbennen wollen, dann tun Sie das, und erstellen Sie nicht einen neuen Artikel mit gleichem Inhalt. --Ikar.us (Diskussion) 11:51, 3. Nov. 2015 (CET)

Eigentlich benutzen wir hier das "Du", aber Sie haben da wohl Ihre eigenen Usancen. Hoffentlich ist das auf der Benutzerseite dargestellt, sonst weiß niemand, wie man Sie anreden soll, Ikarus.
Was meinen Sie denn eigentlich mit Ihrer Kritik? "Umbenennen"? Erklären Sie mir mal, wie das gehen soll, ohne einen neuen Artikel anzulegen und eine Weiterleitung beim alten Artikel. Bitte, ich bin ganz Ohr. vielleicht lern ich dann mal wieder was. Übrigens ist mir Ihr Umgangston in letzter Zeit negativ aufgefallen. Nur gehöre ich nicht zu denen, die sich das gefallen lassen. --Peewit (Diskussion) 21:08, 3. Nov. 2015 (CET)
aha, Sie meinten, ich solle die Funktion "Verschieben" benutzen, nicht neu anlegen und alten Artikel löschen. Da habe ich einen Fehler gemacht, war zu sehr aus der Übung, sorry. So was kann man allerdings auch höflich formulieren und man sollte als alter Hase auch die Terminologie beherrschen. Ein "Umbenennen" von Artikeln gibt es hier nicht. Ihren Umgangston lasse ich mir nicht gefallen. EoD. --Peewit (Diskussion) 10:19, 4. Nov. 2015 (CET)

Im Erbfall braucht man keine Vertragsgrundlage

Bei Ottonormalperson war und ist das so. Bei Adligen , besonders bei Fürsten und Aufwärts, alles was eben Territorialbesitz hatte, war das u.U. aber durchaus notwendig. Siehe zum Beispiel die badische Teiilung im 16. Jahrhundert oder die spötere wiederzusammenfhrung. --Suggs (Diskussion) 23:09, 3. Dez. 2015 (CET)