Bearbeiten von „Denkmale“
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'''Denkmale''' (manchmal fälschlicherweise auch ''Denkmäler'' genannt) in der [[Metropolregion Rhein-Neckar]] | '''Denkmale''' (manchmal fälschlicherweise auch ''Denkmäler'' genannt) in der [[Metropolregion Rhein-Neckar]] | ||
== | == überregional bedeutende Denkmale == | ||
* | * bisher keine Einträge | ||
== Denkmale in Städten und Landkreisen == | == Denkmale in Städten und Landkreisen == | ||
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== Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmale== | == Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmale== | ||
''Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung'' genießen zusätzlichen Schutz durch ihre Eintragung in das [[Denkmalbuch]]. Für die Eintragung bzw. Löschung dort ist die höhere Denkmalschutzbehörde zuständig. | ''Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung'' genießen zusätzlichen Schutz durch ihre Eintragung in das [[Denkmalbuch]]. Für die Eintragung bzw. Löschung dort ist die höhere Denkmalschutzbehörde zuständig. Das einschlägige Landesrecht steht in den | ||
Das einschlägige Landesrecht steht in | |||
* Baden-Württemberg: {{Weblink|1=www.denkmalpflege-bw.de/fileadmin/media/geschichte_auftrag_struktur/denkmalpflege_in_bw/gesetzliche_grundlagen/dschg_bw.pdf|2=Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmale}} in Ba-Wü (vom 6. Dezember 1983, GBl. S. 797) | * Baden-Württemberg: {{Weblink|1=www.denkmalpflege-bw.de/fileadmin/media/geschichte_auftrag_struktur/denkmalpflege_in_bw/gesetzliche_grundlagen/dschg_bw.pdf|2=Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmale}} in Ba-Wü (vom 6. Dezember 1983, GBl. S. 797) | ||
* Hessen: | * Hessen: | ||
* Rh-Pfalz: | * Rh-Pfalz: | ||
Je nach Fragenthema | Je nach Fragenthema sind zuständig: das jeweilige [[Innenministerium]] als oberste Denkmalschutzbehörde, die [[Regierungspräsidium|Regierungspräsidien]] als höhere Denkmalschutzbehörden und die unteren Baurechtsbehörden ([[Landratamt|Landratämter]]) als untere Denkmalschutzbehörden oder das jeweilige [[Landesarchiv]] als Landesoberbehörde im Archivwesen. | ||
== Siehe auch == | == Siehe auch == |