Bearbeiten von „Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder“
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Im September 2018 wird feststehen, welche Exzellenzcluster künftig gefördert werden. Förderbeginn für die 45 bis 50 Exzellenzcluster ist der 1. Januar 2019. Die Entscheidung über die Exzellenzcluster stellt zugleich eine wesentliche Grundlage für den Wettbewerb in der zweiten Förderlinie der ''Exzellenzuniversitäten'' dar, die der ''Wissenschaftsrat'' durchführt: Universitäten mit mindestens zwei Exzellenzclustern können im Dezember 2018 Anträge für Exzellenzuniversitäten abgeben; über sie wird nach erfolgten Begutachtungen im Sommer 2019 entschieden. | Im September 2018 wird feststehen, welche Exzellenzcluster künftig gefördert werden. Förderbeginn für die 45 bis 50 Exzellenzcluster ist der 1. Januar 2019. Die Entscheidung über die Exzellenzcluster stellt zugleich eine wesentliche Grundlage für den Wettbewerb in der zweiten Förderlinie der ''Exzellenzuniversitäten'' dar, die der ''Wissenschaftsrat'' durchführt: Universitäten mit mindestens zwei Exzellenzclustern können im Dezember 2018 Anträge für Exzellenzuniversitäten abgeben; über sie wird nach erfolgten Begutachtungen im Sommer 2019 entschieden. | ||
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