Freie Reichsstadt: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine '''Freie Reichsstadt''' war im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation eine Kommune, die den Status der Rechtsunmittelbarkeit genoss. Das bedeutete, dass sie keinem Reichsfürsten, sondern direkt dem Kaiser unterstand. Freie Reichsstädte hatten unter anderem das Privileg der eigenen Gerichtsbarkeit.  
Eine '''Freie Reichsstadt''' war im [[Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation|Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation]] eine Kommune, die den Status der Rechtsunmittelbarkeit genoss. Das bedeutete, dass sie keinem Reichsfürsten, sondern direkt dem Kaiser unterstand. Freie Reichsstädte hatten unter anderem das Privileg der eigenen Gerichtsbarkeit.  


== Artikel zu ehemals Freien Reichsstädten ==
== Liste ==
Artikel zu ehemals Freien Reichsstädten:
* [[Annweiler am Trifels]], [[1219]]-
* [[Annweiler am Trifels]], [[1219]]-
* [[Hagenbach]], [[1281]]-etwa [[1798]]
* [[Frankfurt|Frankfurt am Main]]
* [[Hagenbach]] von [[1281]] bis etwa [[1798]]
* [[Landau]]
* [[Landau]]
* [[Pfeddersheim]]
* [[Speyer]]
* [[Speyer]]
* [[Worms]]
* [[Worms]]


== Weblinks ==
== Weblinks ==
{{Wikipedia}}
*{{Wikipedia}}
*{{Stadtwiki Karlsruhe}}


[[Kategorie:Geschichte]]
[[Kategorie:Geschichte]]

Aktuelle Version vom 19. März 2018, 15:10 Uhr

Eine Freie Reichsstadt war im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation eine Kommune, die den Status der Rechtsunmittelbarkeit genoss. Das bedeutete, dass sie keinem Reichsfürsten, sondern direkt dem Kaiser unterstand. Freie Reichsstädte hatten unter anderem das Privileg der eigenen Gerichtsbarkeit.

Liste[Bearbeiten]

Artikel zu ehemals Freien Reichsstädten:

Weblinks[Bearbeiten]