Bearbeiten von „Friedrich I. (Pfalz)

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Sein Vater Kurfürst Ludwig III. kehrte 1427 schwer erkrankt von einer Pilgerreise ins Heilige Land zurück. Da er seine Sehkraft einbüßte, wurde schon zu seinen Lebzeiten sein jüngerer Bruder Otto von Pfalz-Mosbach  mit Regierungsaufgaben betraut. Nachdem Ludwig III. am 13. Dezember 1436 starb, übernahm Otto die Vormundschaft für den noch nicht 13jährigen Ludwig IV. Friedrich, der jüngere Bruder des Thronfolgers, erhielt einzelne Herrschaften zur Apanage, vor allem  die von seinem Vater als Pfand erworbene Landvogtei im Elsaß.
Sein Vater Kurfürst Ludwig III. kehrte 1427 schwer erkrankt von einer Pilgerreise ins Heilige Land zurück. Da er seine Sehkraft einbüßte, wurde schon zu seinen Lebzeiten sein jüngerer Bruder Otto von Pfalz-Mosbach  mit Regierungsaufgaben betraut. Nachdem Ludwig III. am 13. Dezember 1436 starb, übernahm Otto die Vormundschaft für den noch nicht 13jährigen Ludwig IV. Friedrich, der jüngere Bruder des Thronfolgers, erhielt einzelne Herrschaften zur Apanage, vor allem  die von seinem Vater als Pfand erworbene Landvogtei im Elsaß.


Als Friedrich mit 18 Jahren für mündig erklärt wurde, verzichtete er am 6. Oktober 1443 für acht Jahre zugunsten des regierenden Kurfürsten auf sein väterliches Erbe. Am [[13. August]] [[1449]] änderte sich die Situation jedoch, als der erst 25jährige Ludwig IV. überraschend starb. Aus dessen Ehe mit Margarethe von Savoyen war nur ein Sohn hervorgegangen, [[Philipp (Pfalz)|Philipp]]. Friedrich wurde als Vormund seines Neffen eingesetzt und sollte bis zu dessen Volljährigkeit die Regierungsgeschäfte übernehmen.
Als Friedrich mit 18 Jahren für mündig erklärt wurde, verzichtete er am 6. Oktober 1443 für acht Jahre zugunsten des regierenden Kurfürsten auf sein väterliches Erbe. Am 13. August 1449 änderte sich die Situation jedoch, als der erst 25jährige Ludwig IV. überraschend starb. Aus dessen Ehe mit Margarethe von Savoyen war nur ein Sohn hervorgegangen, [[Philipp (Pfalz)|Philipp]]. Friedrich wurde als Vormund seines Neffen eingesetzt und sollte bis zu dessen Volljährigkeit die Regierungsgeschäfte übernehmen.


''Die Arrogation und ihre Durchsetzung'':
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