Grundgesetz

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Die Verfassung der BRD ist das Grundgesetz.

Neben der Garantie der Grundrechte für jede/jeden einzelnen, enthält es Regelungen über die Staatsverfassung, also Bundesstaat, Parlament, Demokratie.


Das Grundgesetz beginnt mit den Grundrechten in den Artikeln 1 bis 19. Änderungen des Grundgesetzes (GG), welche die Grundsätze des Art. 1 GG oder Art. 20 GG betreffen, sind unwirksam. Das steht in Artikel 79 Abs. 3 GG).

Die Grundrechte sind:

  • Unverletzlichkeit der Menschenwürde
  • Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit
  • Recht auf informationelle Selbstbestimmung
  • Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
  • Recht auf staatliche Gleichbehandlung, Schutz vor ungerechtfertigter Diskriminierung und Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen
  • Glaubens- und Gewissensfreiheit
  • Meinungs- und Pressefreiheit
  • Schutz von Ehe und Familie
  • Versammlungs-, Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit
  • Recht auf Freizügikeit
  • Unverletzlichkeit der Wohnung sowie des Post- und Fernmeldegeheimnisses
  • Berufs- und Berufsausübungsfreiheit
  • Recht auf Eigentum
  • Recht auf rechtliches Gehör und auf den gesetzlichen Richter

Der Artikel 20 bestimmt die politischen Grundregeln im Staatswesen:

  • (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
  • (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
  • (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
  • (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Geschichte

Dem Parlamentarischen Rat gehörten 1948/1949 65 stimmberechtigte Abgeordnete der westlichen Besatzungszonen sowie fünf nicht stimmberechtigte Abgeordnete aus Berlin (West) an, die von den jeweiligen Landesparlamenten gewählt worden waren.

Abgeordnete

Aus Württemberg-Hohenzollern (amerik.) und (frz.) Baden waren Abgeordnete:

  • Paul Binder (1902–1981), CDU
  • Fritz Eberhard (1896–1982), SPD
  • Hermann Fecht (1880–1952), CDU
  • Theodor Heuss (1884–1963), FDP
  • Anton Hilbert (1898–1986), CDU
  • Theophil Kaufmann (1888–1961), CDU
  • Friedrich Maier (1894–1960), SPD
  • Carlo Schmid (1896–1979), SPD
  • Felix Walter (1890–1949; Nachrücker Adolf Kühn 1886–1968), CDU
  • Gustav Zimmermann (1899–1977), SPD

Siehe auch