Bearbeiten von „Johann II. (Pfalz-Zweibrücken-Veldenz)

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'''Johann II. von Pfalz-Zweibrücken''', genannt ''der Jüngere'' (* [[26. März]] [[1584]] in Bergzabern; † [[9. August]] [[1635]] in Metz) war Administrator der [[Kurpfalz]] und seit 1604  Herzog von [[Pfalz-Zweibrücken]].  
'''Johann II. von Pfalz-Zweibrücken''', genannt ''der Jüngere'' (* [[26. März]] [[1584]] in Bergzabern; † [[9. August]] [[1635]] in Metz) war Administrator der [[Kurpfalz]] und seit 1604  Herzog von [[Pfalz-Zweibrücken]].  


Johann II. lehnte sich eng an die reformierte Kurpfalz an und trat 1609 der ''Union'' bei. Im Streit um die Vormundschaft für den unmündigen [[Friedrich V. (Pfalz)|Friedrich V.]] setzte er sich gegen seinen lutherischen Onkel Philipp-Ludwig von Pfalz-Neuburg durch. Als Vormund für Friedrich V. und als Administrator der Kurpfalz sicherte Johann das reformierte Bekenntnis für die Kurpfalz. 1612 sicherte er auch das Reichsvikariat für die Kurpfalz gegen die Ansprüche von Pfalz-Neuburg. Als Friedrich V. sich nach der Königswahl in Böhmen aufhielt, war Johann dessen Statthalter in Heidelberg. Er kehrte jedoch 1622 nach Zweibrücken zurück, um sein eigenes Herrschaftsgebiet vor größerem Schaden zu bewahren, was auf Dauer jedoch nicht gelang. Das Land wurde so verwüstet, dass der Staatsbankrott nicht zu verhindern war.
Johann II. lehnte sich eng an die reformierte Kurpfalz an und trat 1609 der ''Union'' bei. Im Streit um den unmündigen [[Friedrich V. (Pfalz)|Friedrich V.]] setzte er sich gegen seinen lutherischen Onkel Philipp-Ludwig von Pfalz-Neuburg durch. Als Vormund für Friedrich V. und als Administrator der Kurpfalz sicherte Johann das reformierte Bekenntnis für die Kurpfalz. 1612 sicherte er auch das Reichsvikariat für die Kurpfalz gegen die Ansprüche von Pfalz-Neuburg. Als Friedrich V. sich nach der Königswahl in Böhmen aufhielt, war Johann dessen Statthalter in Heidelberg. Er kehrte jedoch 1622 nach Zweibrücken zurück, um sein eigenes Herrschaftsgebiet vor größerem Schaden zu bewahren, was auf Dauer jedoch nicht gelang. Das Land wurde so verwüstet, dass der Staatsbankrott nicht zu verhindern war.


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