Bearbeiten von „Kreis Bergstraße

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;Im Landkreis Bergstraße gibt es folgende Gemeinden: [[Abtsteinach]], [[Biblis]], [[Birkenau]], [[Einhausen]], [[Fürth]], [[Gorxheimertal]], [[Grasellenbach]], [[Groß-Rohrheim]], [[Lautertal]], [[Mörlenbach]], [[Rimbach]] und [[Wald-Michelbach]].
;Im Landkreis Bergstraße gibt es folgende Gemeinden: [[Abtsteinach]], [[Biblis]], [[Birkenau]], [[Einhausen]], [[Fürth]], [[Gorxheimertal]], [[Grasellenbach]], [[Groß-Rohrheim]], [[Lautertal]], [[Mörlenbach]], [[Rimbach]] und [[Wald-Michelbach]].


Das gemeindefreies Gebiet [[Michelbuch]] stellt eine Besonderheit dar, die auf einem Staatsvertrag zwischen den Großherzögtümern [[Baden]] und [[Hessen]] vom [[11. Mai]] [[1903]] beruht, in dem sich das Großherzogtum Hessen verpflichtet, die ehemals badische Gebiet der Enklave als selbständige Gemarkung bestehen zu lassen. Damit untersteht es auch heute aus verwaltungstechnischer Sicht nicht dem Land Hessen.  Die rund 485 ha liegen im südlichen Teil des Kreises im [[Neckar]]tal. Sie grenzen im Norden und Osten an die Stadt [[Hirschhorn]] (Neckar), im Süden und Westen an die Stadt [[Neckarsteinach]]. Sie bilden ein Waldgebiet der [[Evangelische Stiftung Pflege Schönau|Evangelischen Stiftung Pflege Schönau]] in [[Heidelberg]] (zur Landeskirche Baden). Das einzige Wohngebäude auf der Gemarkung ist ein Forsthaus.
;Gemeindefreies Gebiet [[Michelbuch]]: Es gibt außerdem noch das gemeindefreie Gebiet [[Michelbuch]]. Dieses stellt eine Besonderheit dar, die auf einem Staatsvertrag zwischen den Großherzögtümern [[Baden]] und [[Hessen]] vom [[11. Mai]] [[1903]] beruht, in dem sich das Großherzogtum Hessen verpflichtet die ehemals badische Enklave [[Michelbuch]] als selbständige Gemarkung bestehen zu lassen. Damit untersteht es auch heute aus verwaltungstechnischer Sicht nicht dem Land Hessen.


== Themen im Kreis Bergstraße ==
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