Bearbeiten von „Mennistenkonzession

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'''Mennistenkonzession''' ist der Name eines Toleranzedikts des Pfälzer Kurfürsten  [[Karl Ludwig (Pfalz)|Karl Ludwig]] von [[1664]].
'''Mennistenkonzession''' ist der Name eines Toleranzedikts des Pfälzer Kurfürsten  [[Karl Ludwig (Pfalz)|Karl Ludwig]] von [[1664]].
In einem Schreiben an seine Amtsleute vom 4. August 1664 hob der Kurfürst hervor, dass „wir zuvörderst Menschen und Untertanen benötigen, die das (im Dreißigjährigen Krieg) verödete Land wieder aufbauen und in Stand bringen“. Die Eigenheiten der mit anderen Gruppen eingewanderten [[Täufer]] würden ihn nicht interessieren. Diese Eigenheiten (wie die Erwachsenentaufe) hatten allerdings zur Folge, dass Täufer nach Reichsrecht damals mit dem Tod bestraft wurden, viele wurden hingerichtet, auch in lutherisch regierten Territorien. Auch in reformierten Territorien kam es bis zu diesem Toleranzedikt zu Verfolgungen. Um die aus der Anwendung des Reichsrechts erwachsenden Probleme zu umgehen, wurde im Edikt der Ausdruck "Täufer" durch den unverdächtig erscheinenden Begriff "Mennisten" (nach dem Gründer Menno) verwendet.
In einem Schreiben an seine Amtsleute vom 4. August 1664 hob der Kurfürst hervor, dass „wir zuvörderst Menschen und Untertanen benötigen, die das (im Dreißigjährigen Krieg) verödete Land wieder aufbauen und in Stand bringen“. Die Eigenheiten der mit anderen Gruppen eingewanderten [[Täufer]] würden ihn nicht interessieren. Diese Eigenheiten (wie die Erwachsenentaufe) hatten allerdings zur Folge, dass Täufer nach Reichsrecht damals mit dem Tod bestraft wurden, viele wurden hingerichtet, auch in lutherisch regierten Territorien. Auch in reformierten Territorien kam es bis zu diesem Toleranzedikt zu Verfolgungen. Um die aus der Anwendung des Reichsrechts erwachsenden Probleme zu umgehen, wurde im Edikt der Ausdruck "Täufer" durch den unverdächtig erscheinenden Begiff "Mennisten" (nach dem Gründer Menno) verwendet.
 
Die Täufer durften  sich im Gebiet der Kurpfalz ansiedeln und ihren Glauben leben, wenn auch mit Sondersteuern und unter zahlreichen Einschränkungen (Missionsverbot, Kontaktsperre, Verbot der (Wieder)Taufe Anderskonfessioneller, Einschränkung der Teilnehmer bei Versammlungen auf 20 Personen, kein „gotteslästerischer Aufruhr“, Respekt vor der Obrigkeit).
 
== Literatur ==
* Wolfgang Krauß, ''1664-2014: 350 Jahre Mennistenkonzession'', in: Heidelberg. Jahrbuch zur Geschichte der Stadt, herausgegeben vom Heidelberger Geschichtsverein, Heidelberg 2015
 
[[Kategorie:Geschichte (Kurpfalz)]]

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