Pfälzer Landrecht

Landrecht ist die Bezeichnung für ein zuerst 1582 in der Kurpfalz unter Kurfürst Ludwig VI. veröffentlichtes Gesetzbuch.

Die Kurpfalz gehört zu den zahlreichen deutschen Territorien, in denen in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts umfassende Gesetzbücher geschaffen wurden. Zuvor gab es nur die zahlreichen Rechtssätze und einzelnen Erlasse, mit denen die Fürsten versuchten, die Verhältnisse in ihren Herrschaftsbereichen und das Verhalten ihrer Untertanen zu regulieren, ferner gab es das Gewohnheitsrecht. Mit den neuen Gesetzbüchern wurden die vorhandenen Rechtssätze gesammelt, verglichen, manches ausgeschieden, anderes neu gesetzt und schließlich ein systematisch geordnetes Ganzes hergestellt. Die Motivation hierfür für die Landesherren und ihre Rechtsgelehrten entstand im Verlauf von drei Entwicklungen:

1. Die Rezeption des Römischen Rechts auf der Ebene des Reichs und der territorialen Obergerichte führte zu Konflikten mit den deutschen Gewohnheitsrechten, die auf den unteren Ebenen der Rechtsprechung galten. Diese Konflikte mussten gelöst werden.

2. Die neuen Landrechte waren ein wirksames Mittel des Ausbaus der Fürstenherrschaft, die Landesherren konnten damit die Rechtspraxis unter ihre Kontrolle bringen auf diese Weise kleinere Verbände und Herrschaften im Territorium sich unterordnen.

3. Die Konfessionalisierung weckte den Wunsch der Fürsten, Einfluss auf die Lebensführung der Untertanen zu nehmen. Die Landesordnungen propagierten die religiösen und sittlichen Normen und sollten die öffentliche Ordnung aufrechterhalten und auch das wirtschaftliche Leben regulieren. Der damals übliche Ausdruck für die Gesamtheit dieser Normen war die „gute Polizei“.

Nach jahrzehntelangen Vorarbeiten wurden in der Kurpfalz 1592 zuerst die Pfälzer Landesordnung und wenige Monate später das Landrecht veröffentlicht. 1611 erschien eine „erneuerte und verbesserte“ Fassung, die Kurfürst Friedrich IV. noch veranlasst hatte, ein Neudruck 1657 unter Kurfürst Karl Ludwig, bei dem die Verfolgung von Juden und Wiedertäufern gestrichen worden war. 1700 erschien die letzte Ausgabe. Spätere Kurfürsten versuchten nicht mehr, rechtliche Regelungen in Gesetzbüchern zusammenzufassen, sie reagierten durch einzelne Erlasse auf neu entstandene Probleme.

Bei der Erstellung des Gesetzbuches hatten folgende Juristen mitgewirkt: maßgeblich der Rechtsgelehrte Noe Meurer (um 1527-1583), neben ihm die Heidelberger Juristen Nikolaus Cisner (1529-1583), Hartmann Hartmanni der Jüngere (1523-1586), Justus Reuber (seit 1574 in kurpfälzischen Diensten, gest. 1606) und Julius Micyllus (um 1530-1600).

Anfang des 19. Jahrhunderts wurde das Pfälzer Landrecht durch den Code Civil abgelöst.

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