Vorderburg Neckarsteinach

Die Neckarsteinacher Vorderburg ist eine der vier örtlichen Burgen. Sie ist im Privatbesitz der Freiherren von Warsberg-Dorth. Da sie von dieser Familie bewohnt wird, kann sie nicht besichtigt werden. Sie besteht im Wesentlichen aus einem Wohngebäude, einem Bergfried und einem Wirtschaftsgebäude. Teile einer früheren Ringmauer sind ebenfalls erhalten.

Vorderburg Neckarsteinach
Von Neckarsteinach aus gesehen
Zusammen mit der Mittelburg

GeschichteBearbeiten

Die Burg entstand Anfang des 13. Jahrhunderts durch Ulrich I. von Steinach. Dessen Vater, Bligger II, von Steinach, hatte seinem älteren Sohn, Conrad II. den Familienstammsitz überlassen, so dass Ulrich sowie ein weiterer Sohn Bliggers, anderweitig ihr Auskommen suchen mussten.

Zunächst war sie ein Lehen des Bistums Worms, etwa hundert Jahre nach Bau der Burg hatte auch das Bistum Speyer Anteile an der Burg, die ebenfalls als Lehen vergeben wurden: Die Wormser Hälfte ging um 1377 an die Landschaden von Steinach, die dem Kurfürsten Ruprecht I. Öffnungsrecht einräumten; die Speyrer Burghäfte ging 1396 an Henne Triegel von Daudenzell und später an Eberhard von Angelach. Diese Speyrer Burghälfte, die ab 1429 als baufällig beschrieben wurde, ging 1474 ebenfalls an die Landschaden, welche die Burg erneuerten.

Vier Jahre nach dem Aussterben des Geschlechtes der Landschaden im Jahr 1653 ging die Burg als Lehen an den Freiherren von Metternich. Nach dem dessen Familie hundert Jahre später ebenfalls ausstarb, verwalteten die beiden Bistümer die Burg selbst, ließen sie jedoch in der Folgezeit verfallen.

Als 1803 beide Bistümer ihren weltlichen Besitz verloren, fiel die Burg an Hessen. Das Land verkaufte die Burg an einen nicht näher bekannten Dr. Wegerich. Seit 1825 sind die Freiherren von Dorth Eigentümer der Burg.

LageBearbeiten

„Vorderburg Neckarsteinach” auf der Karte

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