Abfallwirtschaft

Die Abfallwirtschaft umfasst alle Aufgaben rund um Abfälle, zum Beispiel Entsorgung oder Verwertung, der Betrieb von Deponien oder Abfuhr.

Die Abfallwirtschaft ist üblicherweise auf Stadt- und Kreisebene angesiedelt.

Kommunal durch die Städte und LandkreiseBearbeiten

Baden-Württemberg
Hessen
Rheinland-Pfalz
Außerhalb der Region


Private Entsorgung/AbfallwirtschaftBearbeiten

Als private Entsorgung wird häufig die Abfallbeseitigung durch privatwirtschaftliche Unternehmen verstanden, die gegen Entgelt oder im Wettbewerb tätig sind. Beispiele: Sperrmüllabholung durch einen privaten Dienstleister, Akten- und Datenvernichtung, Containerdienste, Schrotthandel. Die Entsorgung von gewerblichen Abfallmaterialien geschieht vorwiegend durch privatwirtschaftliche Verwerter.

Private Entsorgung kann im Alltag auch als individuelle Entsorgung verstanden werden. Etwa wenn der eigene Abfall selbst weggebracht und entsorgt wird. Beispiele sind die eigene Anlieferung beim Recyclinghof, Verkauf an einen Schrotthändler oder Nutzung eines Wertstoffcontainers (Glas, Papier, Batterien).

In Deutschland gilt das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG): Eine private Entsorgung ist zulässig, solange keine Entsorgungspflicht der Kommune besteht. Oder wenn diese Pflicht auf private Anbieter übertragen wurde. Bei bestimmten Abfällen, etwa gefährlichen Abfällen und Hausmüll, besteht eine kommunale Überlassungspflicht.

WeblinksBearbeiten

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