Ehrenbürger
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Ehrenbürger ist üblicherweise eine Ehrenmitgliedschaft von Städten und Gemeinden für ihre Bürger oder ehemaligen Bürger, die sich auf besondere Weise um das Wohl des Ortes verdient gemacht haben oder es als Sohn oder Tochter dieses Ortes zu besonderer überregionaler Bekanntheit gebracht haben. Die Ehrenbürgerschaft kann auf Lebenszeit oder auf unbestimmte Zeit verliehen werden. Mitunter ist die Ehrenbürgerschaft mit besonderen Rechten verbunden, zum Beispiel die Gewährung von Vorzügen in städtischen Einrichtungen.
Ehrenbürger von:
Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Die deutschsprachige Wikipedia zum Thema „Ehrenbürger“