Karl Theodor Welcker
Karl Theodor Welcker, andere Schreibweisen Karl Theodor Georg Philipp Welcker, Carl Welcker, Carl Theodor Welcker, (* 29. März 1790 in Ober-Ofleiden/Hessen, † 10. März 1869 in (damals:) Neuenheim bei Heidelberg war Hofrat, Staatsrechtslehrer (u.a. Universität Heidelberg), Politiker und Ehrenbürger von Heidelberg (1846).
Leben und Wirken[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Welcker war eines von 17 Kindern des Pfarrers Heinrich Friedrich Welcker und der Johannette, geb. Strack.
Er studierte Rechts- und Staatswissenschaften an den Universitäten Gießen (1807) und Heidelberg. 1813 wurde er habilitiert zum Privatdozenten. Er veröffentlichte die Schrift Die letzten Gründe von Recht, Staat und Strafe. 1814 wurde Welker Professor an der Universität Gießen. 1814 nahm er mit über 100 Gießener Studenten als Freiwilliger eines Jägerbataillons an den Freiheitskriegen teil. Danach wirkte Welcker als Professor an den Universitäten Kiel und Bonn, 1822 wurde er auf einen Lehrstuhl in Freiburg im Breisgau berufen.
Von 1831 bis 1851 war Welcker Mitglied der Zweiten Badischen Kammer.
1831 forderte er als Mitglied der Zweiten Badischen Kammer eine deutsche Nationalrepräsentation. Es folgte 1832 die Zwangspensionierung in Freiburg wegen seiner politischen Betätigung.
1832 wurde er zusammen mit Karl von Rotteck in Freiburg Redakteur der mehrfach verbotenen liberalen Zeitung Der Freisinnige. 1834 bis 1843 gab er mit Karl von Rotteck das "Badische Staatslexikon" heraus. 1841:´wurde er seines Amtes entsetzt. Ab Juni 1844 lebte er in Heidelberg.
Am 1. Juni 1844 verkaufte nach Neubau des Hauses der Geschichtsschreiber und Literaturhistoriker Georg Gottfried Gervinus die frühere Wirthschaft zum Steinbruch (Haus „Felseck“, heute Neuenheimer Landstraße 38) an Welcker.
1847 nahm Welcker an der Heppenheimer Tagung teil.
Am 5. März 1848 beschloss eine Versammlung von Politikern in Heidelberg die Einberufung einer deutschen Nationalversammlung. Sie setzten einen Siebener-Ausschuß ein, der für Wahl und Einrichtung eines deutschen Parlaments Vorschläge machen und zudem "baldmöglichst eine vollständigere Versammlung von Männern des Vertrauens aller deutschen Volksstämme" - das Vorparlament - zusammenberufen sollte. Dieser Kommission gehörten Heinrich von Gagern, Itzenstein, Carl Theodor Welcker und Willich sowie der Rheinländer Carl Stedmann, der Frankfurter Georg Christoph Binding und Friedrich Römer aus Stuttgart an.
In den Jahren 1848 und 1849 war Welcker Abgeordneter der Frankfurter Nationalversammlung.
Am 12. März 1849 stellte er den Antrag in der Frankfurter Nationalversammlung, dem König von Preußen die erbliche Kaiserwürde anzutragen, was ihm den Hass der Radikalen eintrug. Welcker wurde von einer aufgeputschten Menge geohrfeigt und mit Steinen beworfen.[1]
1866 war Welcker an der Gründung der "Deutschen Partei" beteiligt.
Die sterblichen Überreste wurden zunächst in Neuenheim begraben, später umgebettet auf den Heidelberger Bergfriedhof.
Schriften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- mit Carl von Rotteck, Das Staatslexikon. Encyklopädie der sämmtlichen Staatswissenschaften für alle Stände. Neue Auflag,. Altona, 1. Bd. 1845
Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Ulrich Ecker, in: Revolution im Südwesten - Stätten der Demokratiebewegung 1848/49 in Baden-Württemberg, S.181-194, Freiburg 1998
- Tilman Koops, Zwischen zwei Revolutionen 1789-1848, in Einigkeit und Recht und Freiheit - Erinnerungsstätte für die Freiheitsbewegungen in der deutschen Geschichte - Katalog der Ständigen Ausstellung in Rastatt, herausgegeben vom Bundesarchiv Außenstelle Rastatt, Rastatt 2002, S. 60-110
- Leena Ruuskanen, Der Heidelberger Bergfriedhof. Kulturgeschichte und Grabkultur. Ausgewählte Grabstätten, Heidelberg 1992, S. 111 ff.
Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- ↑ Buselmeier, Literarische Führungen durch Heidelberg, 4. Aufl., S. 93