Kommunaler Ordnungsdienst (Heidelberg)

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Der Kommunale Ordnungsdienst (kurz KOD) ist eine Einrichtung der Stadt Heidelberg.

Der KOD ist als Polizeibehörde mit hoheitlichen Befugnissen im Sinne des Polizeigesetzes Baden-Württemberg im Einsatz.

Die Mitarbeiter des KOD kümmern sich auf straßen und Plätzen beispielsweise um

  • die Einhaltung jugendschutzrechtlicher Bestimmungen (beispielsweise Konsum von Alkohol durch Minderjährige)
  • die Einhaltung der Sperrzeiten
  • die Einhaltung und den Vollzug der Straßen- und Anlagenpolizeiverordnung der Stadt Heidelberg
  • um Einhaltung und Vollzug der Neckarvorlandsatzung
  • nicht angeleinte Hunde
  • Ruhestörungen
  • Straßenmusik
  • Sondernutzung öffentlicher Straßen und Wege
  • Überwachung gaststättenrechtlicher Auflagen (bspw. Außenbewirtschaftung)
  • Überwachung von Kinderspielplätzen und öffentlichen Anlagen
  • Überwachung des Fütterungsverbots von Wildtieren (bspw. Tauben, Gänse)
  • unerlaubtes Betteln

Derzeit (Ende 2018) sind 20 Mitarbeiter des KOD im Einsatz. Der KOD verfügt über drei Einsatzfahrzeuge. Die Mitarbeiter werden für ihre täglichen Einsätze geschult und besuchen regelmäßig Fortbildungen.

Adresse[Bearbeiten]

Kommunaler Ordnungsdienst (KOD)
Bergheimer Str. 69
69115 Heidelberg

Weblinks[Bearbeiten]