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'''Verkehrslandeplätze''' in der Region können hier aufgelistet werden: | '''Verkehrslandeplätze''' in der Region können hier aufgelistet werden: | ||
Ein Verkehrslandeplatz ist eine bestimmte Art von Flugplatz. Oft ein wichtiger Ort für [[Segelfliegen|Segelflieger]] und [[Fallschirmspringen|Fallschirmspringer]]. | Ein Verkehrslandeplatz ist eine bestimmte Art von Flugplatz. Oft ein wichtiger Ort für [[Segelfliegen|Segelflieger]] und [[Fallschirmspringen|Fallschirmspringer]]. | ||
In Deutschland werden Flugplätze unterschieden in | |||
* Flughäfen | |||
**Verkehrsflughäfen | |||
** Sonderflughäfen | |||
* Landeplätze | |||
**Verkehrslandeplätze | |||
** Sonderlandeplätze | |||
* Segelfluggelände | |||
* Gelände für Seeflugzeuge | |||
* Gelände für Luftsportgeräte | |||
In der Region sind einige Verkehrslandeplätze und viele Segelfluggelände vorhanden. Der nächste Flughafen ist Frankfurt/Main. Dorthin verkehren verschiedene Bus-Zubringer (Shuttle) aus der Region. | |||
Der [[City-Airport Mannheim|Flugplatz Mannheim - City-Airport MA]] ist der bekannteste Verkehrslandeplatz der Region mit regelmäßigen Fluglinien-Verbindungen z. B. bis nach Berlin und Sylt und Charterverkehr (auch mit Helikoptern). | |||
==Segelflugplätze in der Region== | |||
Als Segelfluggelände sind zugelassen: | |||
-Lücke | |||
==Flugplätze in der Region== | |||
Als Verkehrslandeplätze sind zugelassen: | |||
-Lücke | |||
==Begriffe, Definitionen== | |||
''Flughäfen'' sind große Flugplätze, die für Passagier- und Frachtflugzeuge zugelassen sind. Sie verfügen über die dazu notwendige Infrastruktur und liegen meist innerhalb einer Kontrollzone. Man noch zwischen "internationale Verkehrsflughäfen" und "Regionalflughäfen" unterscheiden. | |||
''Landeplätze'' können Verkehrslandeplätze für die allgemeine Luftfahrt oder Sonderlandeplätze mit beschränkter Genehmigung z.B. für Sportflugzeuge oder Hubschrauber sein. | |||
Größere Plätze sind von einer Kontrollzone umbgeben, in denen Fluglotsen den Einflug, Durchflug, Anflug, die Landung, Start und Rollen genehmigen. | |||
Landeplätze haben eine festgelegte, öffentlich bekannte Betriebspflicht, d.h. Zeiten, zu denen sie anfliegbar sein müssen. Vor der Benutzung eines Sonderlandeplatzes ist dagegen die Genehmigung des Platzbetreibers einzuholen. | |||
''Segelfluggelände'' dürfen i. d. R. nur von Segelflugzeugen genutzt werden. Motorflugzeuge dürfen nur starten und landen, wenn sie dort stationiert oder im Besitz einer Außenstart- und Landegenehmigung für diesen einzelnen Flug sind. | |||
Alle diese Flugplätze können eine separate Genehmigung für den Betrieb von ''Luftsportgeräten'' erhalten (Zum Beispiel Ultraleichtflugzeuge, Hängegleiter). | |||
''Gelände für Luftsportgeräte'' unterliegen bestimmten Vorschriften, weil diese Sportgeräte in der BRD auch unter die ''Flugplatzpflicht'' fallen. | |||
;Siehe Weblinks: | ;Siehe Weblinks: |
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