5.689
Bearbeitungen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Mile (Diskussion | Beiträge) K (Walpurgisnacht nicht erlaubt aber auch nicht verboten...) |
||
Zeile 24: | Zeile 24: | ||
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Thingstätte zunächst als "''Feierstätte''" ausgeschildert und von der Stadtverwaltung weitgehend ignoriert. In der neueren Vergangenheit wird die Thingstätte im Sommer regelmäßg für Open-Air-Konzerte (zum Beispiel Opernaufführungen, Konzerte von Udo Jürgens, Montserrat Caballe oder André Rieu) genutzt, auch wenn das Gelände wegen der schwierigen Infrastruktur (fehlende sanitäre Anlagen, schwierige Zufahrt, ...) nicht einfach zu bewirtschaften ist. | Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Thingstätte zunächst als "''Feierstätte''" ausgeschildert und von der Stadtverwaltung weitgehend ignoriert. In der neueren Vergangenheit wird die Thingstätte im Sommer regelmäßg für Open-Air-Konzerte (zum Beispiel Opernaufführungen, Konzerte von Udo Jürgens, Montserrat Caballe oder André Rieu) genutzt, auch wenn das Gelände wegen der schwierigen Infrastruktur (fehlende sanitäre Anlagen, schwierige Zufahrt, ...) nicht einfach zu bewirtschaften ist. | ||
So schwierig der Ort kommerziell nutzbar ist, so großer Beliebtheit erfreut er sich in der Heidelberger Bevölkerung für diverse Feste in privatem und nicht offiziellem Rahmen. So ziehen jedes Jahr in der [[Walpurgisnacht]] zum 1. Mai bis zu 15.000 Menschen auf den Heiligenberg und feiern ein Fest, bei dem es weder kommerzielle Verkaufsstände noch elektrisches Licht gibt. Meist alkoholhaltige Getränke, sowie alternative Drogen wie Marihuana, werden selbst mitgebracht, genauso wie meist alternative Musikinstrumente, beleuchtet wird das Schauspiel von großen Holzfeuern. | So schwierig der Ort kommerziell nutzbar ist, so großer Beliebtheit erfreut er sich in der Heidelberger Bevölkerung für diverse Feste in privatem und nicht offiziellem Rahmen. So ziehen jedes Jahr in der [[Walpurgisnacht]] zum 1. Mai bis zu 15.000 Menschen auf den Heiligenberg und feiern ein Fest, bei dem es weder kommerzielle Verkaufsstände noch elektrisches Licht gibt. Meist alkoholhaltige Getränke, sowie alternative Drogen wie Marihuana, werden selbst mitgebracht, genauso wie meist alternative Musikinstrumente, beleuchtet wird das Schauspiel von großen Holzfeuern. Diese Feiern sind von der Stadt zwar formal nicht genehmigt, ein Verbot wird aber gegenwärtig auch nicht erzwungen<ref>[[RNZ]], 12.04.2008: {{Weblink|www.rnz.de/RNZ_HDKreis/00_20080412074100_Das_Verbot_ist_erstmal_vom_Tisch.html|Das Verbot ist vom Tisch}}</ref>. | ||
== Literatur == | == Literatur == | ||
Zeile 30: | Zeile 30: | ||
* Heidelberg, ISBN 3-9215-2446-6 | * Heidelberg, ISBN 3-9215-2446-6 | ||
*Wolfgang von Moers-Messmer: Der Heiligenberg bei Heidelberg. Ein Führer durch seine Geschichte und seine Ruinen. Herausgegeben von der Schutzgemeinschaft Heiligenberg e. V., 1987 | *Wolfgang von Moers-Messmer: Der Heiligenberg bei Heidelberg. Ein Führer durch seine Geschichte und seine Ruinen. Herausgegeben von der Schutzgemeinschaft Heiligenberg e. V., 1987 | ||
== Fußnoten == | |||
<references /> | |||
== Weblinks == | == Weblinks == |