Bearbeiten von „Kommunaler Ordnungsdienst Mannheim“
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Der '''Kommunale Ordnungsdienst''' (KOD), oder auch '''Besondere Ordnungsdienst''' (BOD), ist eine Einrichtung des "Fachbereichs Sicherheit und Ordnung" der [[Stadt Mannheim]]. | Der '''Kommunale Ordnungsdienst''' (KOD), oder auch '''Besondere Ordnungsdienst''' (BOD), ist eine Einrichtung des "Fachbereichs Sicherheit und Ordnung" der [[Stadt Mannheim]]. | ||
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BOD Mannheim nehmen gemäß § | Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BOD Mannheim nehmen gemäß § 80 Polizeigesetz Baden-Württemberg (PolG BW) als Gemeindliche Vollzugsbedienstete Aufgaben der lokalen Ortspolizeibehörde wahr und haben damit die Stellung von Polizeibeamten. [[Datei:BOD 01.png|mini|BOD-Bediensteter bei einer Sachverhaltsaufnahme.]] | ||
== Geschichte == | == Geschichte == | ||
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== Befugnisse == | == Befugnisse == | ||
Im Rahmen ihrer Tätigkeit haben BOD-Bedienstete polizeiliche Befugnisse gem. § | Im Rahmen ihrer Tätigkeit haben BOD-Bedienstete polizeiliche Befugnisse gem. § 80 PolG BW. Sie haben damit in den übertragenen Aufgabenbereichen des § 31 DVO PolG BW u. a. folgende Kompetenzen: | ||
* Ahndung von Ordnungswidrigkeiten mittels mündlicher Verwarnungen oder Bar-Kassierung von Verwarngeldern bis einschließlich fünfundfünfzig Euro oder Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren (§§ 56, 57 OWiG) | * Ahndung von Ordnungswidrigkeiten mittels mündlicher Verwarnungen oder Bar-Kassierung von Verwarngeldern bis einschließlich fünfundfünfzig Euro oder Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren (§§ 56, 57 OWiG) | ||
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Die Falschangabe oder Verweigerung von Personalien gegenüber den Mitarbeitern des BOD stellt gem. § 111 OWiG eine Ordnungswidrigkeit dar. Widerstandshandlungen und Angriffe gegen BOD-Bedienstete können im Sinne des § 113 Strafgesetzbuch (StGB), Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, bzw. § 114 StGB, Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, strafrechtlich verfolgt werden. | Die Falschangabe oder Verweigerung von Personalien gegenüber den Mitarbeitern des BOD stellt gem. § 111 OWiG eine Ordnungswidrigkeit dar. Widerstandshandlungen und Angriffe gegen BOD-Bedienstete können im Sinne des § 113 Strafgesetzbuch (StGB), Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, bzw. § 114 StGB, Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, strafrechtlich verfolgt werden. | ||
Bei festgestellten strafrechtlich relevanten Taten | Bei festgestellten strafrechtlich relevanten Taten können die BOD-Mitarbeiter durch die Jedermannsrechte, insbesondere mittels der vorläufigen Festnahme gem. § 127 I StPO, tätig werden. Die originäre Zuständigkeit obliegt in diesen Fällen dem Vollzugsdienst der [[Polizei in Mannheim]]. | ||
== Uniform == | == Uniform == | ||
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Die Mitarbeiter des BOD Mannheim sind mit Einsatzstöcken kurz ausziehbar (EKA), Funkgeräten, Handschließen, Reizstoffsprühgeräten (RSG), stich-/schusshemmenden Schutzwesten und Smartphones zur digitalen Sachverhaltsaufnahme ausgerüstet. Die Ausstattung des BOD mit Diensthunden, Elektroimpulsgeräten (sog. Tasern) oder Körperkameras wird politisch diskutiert.<ref>Stuttgarter Nachrichten vom 17.03.2019: Mit Schlagstöcken und Schutzwesten - Kommunale Ordnungsdienste rüsten auf. https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.sicherheit-in-staedten-kommunale-ordnungsdienste-ruesten-auf.c58d2154-cff3-4890-8711-a146337acebc.html</ref><ref>Mannheimer Morgen vom 21.04.2017: Hunde für die Stadtpolizei? https://www.morgenweb.de/mannheimer-morgen_artikel,-mannheim-hunde-fuer-die-stadtpolizei-_arid,1034942.html</ref> | Die Mitarbeiter des BOD Mannheim sind mit Einsatzstöcken kurz ausziehbar (EKA), Funkgeräten, Handschließen, Reizstoffsprühgeräten (RSG), stich-/schusshemmenden Schutzwesten und Smartphones zur digitalen Sachverhaltsaufnahme ausgerüstet. Die Ausstattung des BOD mit Diensthunden, Elektroimpulsgeräten (sog. Tasern) oder Körperkameras wird politisch diskutiert.<ref>Stuttgarter Nachrichten vom 17.03.2019: Mit Schlagstöcken und Schutzwesten - Kommunale Ordnungsdienste rüsten auf. https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.sicherheit-in-staedten-kommunale-ordnungsdienste-ruesten-auf.c58d2154-cff3-4890-8711-a146337acebc.html</ref><ref>Mannheimer Morgen vom 21.04.2017: Hunde für die Stadtpolizei? https://www.morgenweb.de/mannheimer-morgen_artikel,-mannheim-hunde-fuer-die-stadtpolizei-_arid,1034942.html</ref> | ||
Waffenrechtliche Einschränkungen entfallen für die Mitarbeiter des BOD Mannheim auf Grundlage von § 55 Abs. 1 WaffG, da diese durch § 80 II | Waffenrechtliche Einschränkungen entfallen für die Mitarbeiter des BOD Mannheim auf Grundlage von § 55 Abs. 1 WaffG, da diese durch § 80 II Pol BW unter den Polizei-Begriff fallen. | ||
== Fahrzeuge == | == Fahrzeuge == |