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Kommunaler Ordnungsdienst Mannheim

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Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD), oder auch Besondere Ordnungsdienst (BOD), ist eine Einrichtung des "Fachbereichs Sicherheit und Ordnung" der Stadt Mannheim.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BOD Mannheim nehmen gemäß § 125 Polizeigesetz Baden-Württemberg (PolG BW) als Gemeindliche Vollzugsbedienstete Aufgaben der lokalen Ortspolizeibehörde wahr und haben damit die Stellung von Polizeibeamten.

BOD-Bediensteter bei einer Sachverhaltsaufnahme.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der KOD Mannheim wurde 1998 mit 12 Mitarbeitern gegründet, um insbesondere die Einhaltung der Polizeiverordnung der Stadt Mannheim zu überwachen bzw. durchzusetzen.[1] Mannheim folgte damit dem Beispiel anderer Städte, die ab den 1990-er Jahren vermehrt uniformierte Außendienste einsetzten.[2] In den Folgejahren kam es beim KOD Mannheim zu einem lokalpolitisch nicht immer unumstrittenen schrittweisen Ausbau hinsichtlich der Personalstärke, der technischen Ausrüstung und dem zugewiesenen Aufgabengebiet.[3][4]

Der KOD wird seit 2017 als BOD bezeichnet und widmet sich seitdem mit seinen aktuell 37 Planstellen primär anspruchsvolleren Kontrollaufgaben im innerstädtischen Bereich. Zeitgleich wurde der Allgemeine Ordnungsdienst (AOD) gegründet, welcher sich in den Außenbezirken um niedrigschwelligere Regelverletzungen kümmern soll.[5] Die klassische Tätigkeit der Parkraumüberwachung wird durch den separaten Verkehrsordnungsdienst (VOD) wahrgenommen.

Die nicht nur in Mannheim zu beobachtende Aufstockung von städtischen Vollzugsdiensten kann als ein Teil der Neugestaltung der deutschen Polizeien gewertet werden. Da KODs praktisch als eine Art „Stadtpolizei“ fungieren, kommt es zu einer Diversifizierung der Polizeiarbeit und damit zu einer Umkehr der Vereinheitlichungsbestrebungen der 1970-er Jahre im Polizeirecht.[6]

Aufgaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

BOD-Mitarbeiter weisen während der Corona-Pandemie 2020 auf die empfohlenen Aufenthaltsbeschränkungen hin: „Wir bleiben für euch im Einsatz. Bleibt ihr für uns zu Hause.“

Der BOD Mannheim überwacht insbesondere in den Stadtteilen Innenstadt (Mannheim), Jungbusch und Neckarstadt die Einhaltung von Bestimmungen aus u. a. folgenden Gesetzen bzw. Verordnungen:

  • Bundesmeldegesetz (BMG)
  • Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (eKFV)
  • Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG BW)
  • Jugendschutzgesetz (JuSchG)
  • Gaststättengesetz (GastG)
  • Gefahrhundeverordnung Baden-Württemberg (PolVOgH BW)
  • Gewerbeordnung (GewO)
  • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • Landesnichtraucherschutzgesetz Baden-Württemberg (LNRSchG BW)
  • Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
  • Polizeiverordnung der Stadt Mannheim (PolVO Stadt Mannheim)
  • Polizeiverordnung der Stadt Mannheim für das Carl-Benz-Stadion (StadionVO Stadt Mannheim)
  • Straßengesetz Baden-Württemberg (StrG BW)
  • Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
  • Waffengesetz (WaffG)

Daneben können gem. § 31 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Polizeigesetzes zum Polizeigesetz Baden-Württemberg (DVO PolG BW) weitere Aufgaben übernommen werden. Von 2016 bis 2018 wurde der sog. Sicherheitscontainer am Mannheimer Paradeplatz gemeinsam durch den KOD Mannheim und die Landespolizei Baden-Württemberg betrieben.[7] Bei Stadtteilfesten, Sportveranstaltungen und besonderen Einsatzlagen (zuletzt bei der Corona-Pandemie im Jahr 2020[8]) leistet der BOD Mannheim unterstützend Streifendienste. Daneben dienen die BOD-Kräfte als Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, leisten Erste Hilfe bei medizinischen Notfällen und schreiten bei festgestellten Straftaten hilfsweise ein.[9][10][11]

Bei der Ausübung ihres Dienstes sind die Mitarbeiter des BOD auch gewalttätigen Angriffen ausgesetzt.[12][13][14][15][16][17]

Im Jahr 2018 kam es laut der Stadt Mannheim zu insgesamt 14 aktenkundigen Straftaten gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsdienstes[18]

Befugnisse[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Rahmen ihrer Tätigkeit haben BOD-Bedienstete polizeiliche Befugnisse gem. § 125 PolG BW. Sie haben damit in den übertragenen Aufgabenbereichen des § 31 DVO PolG BW u. a. folgende Kompetenzen:

  • Ahndung von Ordnungswidrigkeiten mittels mündlicher Verwarnungen oder Bar-Kassierung von Verwarngeldern bis einschließlich fünfundfünfzig Euro oder Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren (§§ 56, 57 OWiG)
  • Anhalterecht gegenüber Verkehrsteilnehmern (§ 36 StVO)
  • Anwendung unmittelbaren Zwanges (§ 49 ff PolG BW)
  • Betreten von Betriebs- und Geschäftsräumen (§ 31 VI PolG BW)
  • Durchsuchung von Personen und mitgeführten Gegenständen (§§ 29 I Nr. 1 und 2, 29 II, 30 Nr. 1, 3 PolG BW)
  • Erteilen von Platzverweisen zur polizeilichen Gefahrenabwehr/Störungsbeseitigung (§ 27a I PolG BW)
  • Feststellung der Identität, auch mittels Sistierung und Durchsuchung der betroffenen Person und ihrer mitgeführten Gegenstände, zur polizeilichen Gefahrenabwehr/Störungsbeseitigung (§ 26 I Nr. 1, II PolG BW) bzw. zur Erforschung/Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten (§ 46 I OWiG i. V. m. § 163b StPO)
  • Inanspruchnahme von Sonderrechten im Straßenverkehr und Verwendung von gelbem Blinklicht (§§ 35 I, 38 III StVO)
  • Ingewahrsamnahme von Personen (§ 28 PolG BW)
  • Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen zur polizeilichen Gefahrenabwehr/Störungsbeseitigung (§§ 32, 33 PolG BW) bzw. zu Beweiszwecken im Ordnungswidrigkeitenverfahren (§ 46 I OWiG i. V. m. § 94 StPO)
  • Verkehrsregelnde Eingriffe bei Gefahr im Verzug (§ 36 StVO)

Mit Vollendung des 21. Lebensjahres und nach einer mindestens zweijährigen Zugehörigkeit werden BOD-Bedienstete zudem gem. § 152 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) i. V. m. § 2 der Verordnung der Landesregierung über die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft (StAHiBV BW) zu Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, was sie u. a. zur Erhebung von Sicherheitsleistungen nach § 132 der Strafprozessordnung (StPO) berechtigt.

Neben den genannten Befugnissen zur polizeirechtlichen Gefahrenabwehr/Störungsbeseitigung bzw. denen im Ordnungswidrigkeitenverfahren können die Mitarbeiter des BOD Mannheim auch hilfsweise Verwaltungsakte gem. dem Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg (LVwVfG BW) durchsetzen.

Die Falschangabe oder Verweigerung von Personalien gegenüber den Mitarbeitern des BOD stellt gem. § 111 OWiG eine Ordnungswidrigkeit dar. Widerstandshandlungen und Angriffe gegen BOD-Bedienstete können im Sinne des § 113 Strafgesetzbuch (StGB), Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, bzw. § 114 StGB, Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, strafrechtlich verfolgt werden.

Bei festgestellten strafrechtlich relevanten Taten müssen die BOD-Bediensteten Aufgrund der bestehenden Garantenpflicht tätig werden. Hierzu ergeben sich Pflichten und Befugnisse durch die allgemeine polizeiliche Gefahrenabwehr sowie der Strafprozessordnung. Dabei handelt es sich um Maßnahmen im Rahmen des polizeilichen Erstangriffs. Die originäre Zuständigkeit obliegt in diesen Fällen weiterhin primär dem PVD ( Polizeivollzugsdienst)

Uniform[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Uniformierung der BOD-Kräfte orientiert sich an derjenigen der Landespolizei Baden-Württemberg und besteht aus dunkelblauen Hosen, Pullovern und Jacken sowie hellblauen Hemden und Polohemden. Daneben werden Schirmmützen getragen, die mit einem Polizeistern und dem Mannheimer Stadtwappen versehen sind. Die Uniformierung trägt die Begriffe „Polizeibehörde“ bzw. „Stadt Mannheim“.

Ausrüstung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Mitarbeiter des BOD Mannheim sind mit Einsatzstöcken kurz ausziehbar (EKA), Funkgeräten, Handschließen, Reizstoffsprühgeräten (RSG), stich-/schusshemmenden Schutzwesten und Smartphones zur digitalen Sachverhaltsaufnahme ausgerüstet. Die Ausstattung des BOD mit Diensthunden, Elektroimpulsgeräten (sog. Tasern) oder Körperkameras wird politisch diskutiert.[19][20]

Waffenrechtliche Einschränkungen entfallen für die Mitarbeiter des BOD Mannheim auf Grundlage von § 55 Abs. 1 WaffG, da diese durch § 80 II PolG BW unter den Polizei-Begriff fallen.

Fahrzeuge[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

BOD-Streifenwagen am Mannheimer Hafen.

Es besteht ein Fuhrpark aus uniformierten und zivilen Streifenwagen der Fahrzeugtypen Opel Vivaro, VW Passat, VW T 5 und VW Touran. Die uniformierten Dienstfahrzeuge weisen eine silber-blaue Farbgebung, kombiniert mit den Schriftzügen "Stadt Mannheim", "Sicherheit und Ordnung" bzw. "Polizeibehörde", auf und sind mit einer Außensprechanlage sowie einer Rundumkennleuchte versehen.

Einstellungsverfahren[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bewerber müssen mindestens über einen Hauptschulabschluss, eine abgeschlossene Berufsausbildung, eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B und ein eintragungsfreies Führungszeugnis verfügen.

Im Rahmen des Einstellungsverfahrens müssen schriftliche und mündliche Testverfahren bestanden werden, in denen insbesondere die intellektuelle und psychologische Berufseignung geprüft wird. Zusätzlich wird ein Sporttest abgenommen, der sich an den Vorgaben des Deutschen Sportabzeichens orientiert.

Bei erfolgreichem Bestehen des Einstellungsverfahrens erfolgt eine Einstellung in der TVöD VKA-Entgeltgruppe 9a mit sechsmonatiger Probezeit.

Ausbildung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Seit 2014 existiert in Baden-Württemberg ein Lehrgang für angehende KOD-Mitarbeiter bei der Verwaltungsschule Karlsruhe, an dem auch der BOD Mannheim partizipiert. Die rund einjährige Ausbildung gliedert sich dabei in fünf Ausbildungseinheiten (Grundausbildung, Praktikum I, Aufbaulehrgang, Praktikum II, Abschlusskurs). Gelehrt werden u. a. Dienstrecht, Einsatztraining, Erste Hilfe, Ordnungswidrigkeitenrecht, Polizeirecht, Psychologie, Staatskunde, Strafprozessrecht, Strafrecht, Straßenverkehrsrecht und Waffenrecht. Während und zum Abschluss der Ausbildung erfolgen schriftliche und praktische Prüfungen.

Nach Abschluss des Lehrgangs werden die Bediensteten des BOD Mannheim bedarfsorientiert in Dienstrecht, Einsatztraining und Erster Hilfe fortgebildet.

Gewerkschaften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Bediensteten des BOD werden gewerkschaftlich durch die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG), Gewerkschaft der Polizei (GdP), komba und ver.di vertreten.

Auf Grund des fehlenden Beamtenstatusses haben die Mitarbeiter ein Streikrecht, wovon zuletzt im Jahr 2014 Gebrauch gemacht wurde.[21]

Adresse und Erreichbarkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Stadt Mannheim - Besonderer Ordnungsdienst
Karl-Ludwig-Straße 28-30
68165 Mannheim
Telefon: (06 21) 293-2933
E-Mail: leitstelle(a)mannheim.de

Der BOD Mannheim ist aktuell von Montag bis Freitag in der Zeit von 7:00 bis 24:00 Uhr, an Samstagen von 9:30 bis 24:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 13:00 - 20:30 Uhr im Außendienst. Von Oktober bis einschließlich März kann es zu eingeschränkten Außendienstzeiten kommen.

Hinweise und Mitteilungen an den BOD, etwa zu Belästigungen der Allgemeinheit durch Müllablagerungen, Trunkenheit oder Ruhestörungen, können über die oben aufgeführten Kontaktdaten der städtische Leitstelle gegeben werden. Diese ist grundsätzlich zu den o. g. Außendienstzeiten des BOD erreichbar.

Bei akuten Notfällen sind die bekannten Notrufnummern zu nutzen:

  • Feuerwehrnotruf: 112
  • Polizeinotruf: 110

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Marchivum-Eintrag zum 13.07.1998. https://www.marchivum.de/node/26023
  2. DIE WELT vom 22.06.1996: Krefeld hat jetzt eigene Sheriffs. https://www.welt.de/print-welt/article649589/Krefeld-hat-jetzt-eigene-Sheriffs.html
  3. Pressemeldung der Mannheimer Gemeinderatsfraktion der FDP vom 06.04.2009: Kommunaler Ordnungsdienst erregt die Gemüter in Mannheim. https://www.fdp-mannheim.de/2009/04/06/kommunaler-ordnungsdienst-erregt-die-gemter-in-mannheim/
  4. Pressemeldung der Mannheimer Gemeinderatsfraktion der FDP vom 04.12.2013: Streit um den Ordnungsdienst - Doppelhaushalt: Die mögliche Aufstockung des KOD dürfte bei den Etatberatungen für Diskussionen sorgen. https://www.rnz.de/nachrichten/mannheim_artikel,-mannheim-kommunaler-ordnungsdienst-wird-aufgeruestet-_arid,310674.html
  5. Rhein-Neckar-Zeitung vom 20.10.2017: Kommunaler Ordnungsdienst wird aufgerüstet - Mehr Personal und Gründung einer Spezialabteilung zur Kontrolle von Problemvierteln. https://www.rnz.de/nachrichten/mannheim_artikel,-mannheim-kommunaler-ordnungsdienst-wird-aufgeruestet-_arid,310674.html
  6. Die Rheinpfalz vom 30.09.2019: Der neue Schutzmann. https://www.rheinpfalz.de/politik_artikel,-der-neue-schutzmann-_arid,1522788.html?reduced=true
  7. Pressemitteilung der Stadt Mannheim vom 21.11.2016: "Sicherheitscontainer" am Paradeplatz – Sichtbare Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger. https://www.mannheim.de/de/nachrichten/sicherheitscontainer-am-paradeplatz-sichtbare-anlaufstelle-fuer-buergerinnen-und-buerger
  8. Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Mannheim vom 16.03.2020: Umsetzung der Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim; Sensibilisierungsgespräche mit Betreibern von Gastronomiebetrieben; Kommunaler Ordnungsdienst und Polizei gemeinsam auf Streife. https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/4549099
  9. Pressemitteilung der Stadt Mannheim vom 15.05.2014: KOD-Mitarbeiter bringen Ladendieb zur Polizei. https://www.mannheim.de/de/presse/kod-mitarbeiter-bringen-ladendieb-zur-polizei
  10. Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Mannheim vom 09.02.2018: Mannheim-Innenstadt: Mannheim-Innenstadt: Männer gehen auf Musikanten am Paradeplatz los - Polizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung. https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/3863483
  11. Rhein-Neckar-Zeitung vom 08.11.2019: Mannheim-Innenstadt: Ladendieb schlug und trat auf Detektiv und Ordnungshüter ein. https://www.rnz.de/nachrichten/mannheim_artikel,-mannheim-ladendieb-schlug-und-trat-auf-detektiv-und-ordnungshueter-ein-_arid,478325.html
  12. Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Mannheim vom 29.04.2018: Mannheim: Betrunkener 21-Jähriger greift Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes an - Festnahme. https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/3930172
  13. Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Mannheim vom 06.11.2018: Mannheim-Innenstadt: Betrunkener geht auf Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes los. https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/4107582
  14. Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Mannheim vom 28.08.2019: Mannheim-Innenstadt: 29-jähriger Mann leistet Widerstand gegen städtische Bedienstete. https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/4360186
  15. Rhein-Neckar-Zeitung vom 30.08.2018: Kommunaler Ordnungsdienst Mannheim - "Übergriffe nehmen scheinbar zu". https://www.rnz.de/nachrichten/mannheim_artikel,-kommunaler-ordnungsdienst-mannheim-Uebergriffe-nehmen-scheinbar-zu-_arid,382775.html
  16. Rhein-Neckar-Zeitung vom 11.05.2020: Ermittlungsgruppe arbeitet die "Plankenkopf-Tumulte" auf. https://www.rnz.de/nachrichten/mannheim_artikel,-mannheim-ermittlungsgruppe-arbeitet-die-plankenkopf-tumulte-auf-update-_arid,513604.html
  17. Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Mannheim vom 25.06.2020: Mannheim-Neckarstadt: Tätlicher Angriff auf Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes. https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/4634392
  18. Rhein-Neckar-Zeitung vom 09.08.2019: Hemmschwelle sinkt - Übergriffe gegen Polizisten, Sanitäter und Bahn-Mitarbeitern häufen sich. https://www.rnz.de/nachrichten/metropolregion_artikel,-hemmschwelle-sinkt-Uebergriffe-gegen-polizisten-sanitaeter-und-bahn-mitarbeitern-haeufen-sich-_arid,458817.html
  19. Stuttgarter Nachrichten vom 17.03.2019: Mit Schlagstöcken und Schutzwesten - Kommunale Ordnungsdienste rüsten auf. https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.sicherheit-in-staedten-kommunale-ordnungsdienste-ruesten-auf.c58d2154-cff3-4890-8711-a146337acebc.html
  20. Mannheimer Morgen vom 21.04.2017: Hunde für die Stadtpolizei? https://www.morgenweb.de/mannheimer-morgen_artikel,-mannheim-hunde-fuer-die-stadtpolizei-_arid,1034942.html
  21. Pressemeldung der Stadt Mannheim vom 26.03.2014: Ver.di-Streik in Mannheim: Auch Bürgerservices und Kommunaler Ordnungsdienst betroffen. https://www.mannheim.de/de/presse/ver-di-streik-in-mannheim-auch-buergerservices-und-kommunaler-ordnungsdienst-betroffen