Bearbeiten von „Teilplan Erneuerbare Energien zum Regionalplan Südhessen“
Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.
Aktuelle Version | Dein Text | ||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Der '''Teilplan Erneuerbare Energien''' soll den [[Regionalplan Südhessen 2010]] ergänzen, da dieser keine Aussagen zum Thema "erneuerbare Energien", insbesondere zur Planung und zum Bau von Windkraftanlagen getroffen hat. | Der '''Teilplan Erneuerbare Energien''' soll den [[Regionalplan Südhessen 2010]] ergänzen, da dieser keine Aussagen zum Thema "erneuerbare Energien", insbesondere zur Planung und zum Bau von Windkraftanlagen getroffen hat. | ||
Der Teilplan enthält auch Grundsätze zu den anderen erneuerbaren Energien (Solarenergie, Bioenergie, | Der Teilplan enthält auch Grundsätze zu den anderen erneuerbaren Energien (Solarenergie, Bioenergie, Geothermie und Wasserkraft). Am 13. Dezember 2013 hat die Regionalversammlung Südhessen den Entwurf (Regionalplan)/Vorentwurf (Regionaler Flächennutzungsplan) 2013 des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien einschließlich Begründung und Umweltbericht gebilligt und die Einleitung des ersten Beteiligungsverfahrens beschlossen. Nach Bearbeitung der Einwendungen wurde der Regionalversammlung Südhessen der geänderte Entwurf des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien vorgelegt. Die RVS hat in ihrer Sitzung vom 16. Dezember 2016 die Änderung des Entwurfs und die Einleitung des zweiten Beteiligungsverfahrens beschlossen. Dieses findet vom 3. April bis zum 19. Mai 2017 statt (die Frist wurde inzwischen verlängert). | ||