Bearbeiten von „Bürgerentscheid (Heidelberg)“
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.
Aktuelle Version | Dein Text | ||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Ein | Ein Bürgerentscheid, der das vorgeschriebene Quorum erreicht, hat nach der Gemeindeordnung in Ba-Wü die Wirkung eines endgültigen [[Gemeinderat]]sbeschlusses. | ||
Durchgeführt wird er wie eine | Durchgeführt wird er wie eine Wahl. Die zur Abstimmung gestellte Frage muß eindeutig beantwortbar sein. Kommt es nicht zur notwendigen Beteiligung, kann der Gemeinderat in der Sache selbst entscheiden. Sonst mindestens drei Jahre lang nicht. | ||