Bearbeiten von „Bürgerentscheid (Heidelberg)

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Sie bearbeiten diese Seite ohne angemeldet zu sein. Statt eines Benutzernamens wird die Stadtwiki:IP-Adresse in der Versionsgeschichte aufgezeichnet. Melden Sie sich doch an!

Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.

Aktuelle Version Dein Text
Zeile 1: Zeile 1:
Ein '''Bürgerentscheid''' ist ein Mittel zur Entscheidungsfindung durch direkte Demokratie auf der kommunalen Ebene. In [[Baden-Württemberg]] gilt, dass ein Bürgerentscheid, der das vorgeschriebene Quorum erreicht hat, nach der Gemeindeordnung (§ 21 Abs. 1 GemO) die Wirkung eines endgültigen Gemeinderatsbeschlusses hat.
Ein Bürgerentscheid, der das vorgeschriebene Quorum erreicht, hat nach der Gemeindeordnung in Baden-Württemberg die Wirkung eines endgültigen [[Gemeinderat]]sbeschlusses (§ 21 Abs. 1 Gemeindeordnung).


Durchgeführt wird er wie eine [[Wahl]]. Die zur Abstimmung gestellte Frage muss eindeutig beantwortbar sein. Kommt es nicht zur notwendigen Beteiligung, kann der Gemeinderat in der Sache selbst entscheiden. Sonst mindestens drei Jahre lang nicht.
Durchgeführt wird er wie eine Wahl. Die zur Abstimmung gestellte Frage muß eindeutig beantwortbar sein. Kommt es nicht zur notwendigen Beteiligung, kann der Gemeinderat in der Sache selbst entscheiden. Sonst mindestens drei Jahre lang nicht.


Stimmberechtigt bei dem Bürgerentscheid sind alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde, die Deutsche/r im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedsstaates der EU sind, das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten mit ihrer Hauptwohnung in der Gemeinde wohnen. Sie stehen im Wählerverzeichnis. Unionsbürger/innen, die nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden nur auf rechtzeitig gestellten Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen (das sind etwa zwei Wochen vorher; wird bekanntgegeben).
Stimmberechtigt bei dem Bürgerentscheid sind alle Heidelberger Bürgerinnen und Bürger, die Deutsche/r im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedsstaates der EU sind, das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten mit ihrer Hauptwohnung in der Gemeinde wohnen. Die stehen im Wählerverzeichnis. Unionsbürger/innen, die nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden nur auf rechtzeitig gestellten Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen (das sind etwa zwei Wochen vorher; wurde bekanntgegeben).


==Das Quorum==
==Das Quorum==
Ein Bürgerentscheid ist erst dann erfolgreich, wenn er ein Quorum von 25 Prozent der Wahlberechtigten erreicht. Das Gesetz schreibt vor: Mindestens 25 Prozent der zur Abstimmung berechtigten Einwohner müssen die gestellte Frage mit Ja oder Nein beantworten. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet.
Ein Bürgerentscheid ist erst dann erfolgreich, wenn er ein Quorum von 25 Prozent der Wahlberechtigten erreicht. Das Gesetz schreibt vor: Mindestens 25 Prozent der zur Abstimmung berechtigten Einwohner müssen die gestellte Frage mit Ja oder Nein beantworten. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet.
[[Kategorie:Politik]]
[[Kategorie:Baden-Württemberg]]

Urheberrechte beachten: Bitte kopieren Sie keine Inhalte, die nicht Ihre eigenen sind!

Sie geben uns hiermit Ihre Zusage, dass
  • Sie den Text nicht aus Wikipedia kopiert haben,
  • Sie den Text selbst verfasst haben
  • oder der Text entweder
    • Allgemeingut (public domain) ist
    • oder der Copyright-Inhaber seine Zustimmung gegeben hat.
Urheberrechte beachten
  1. Benutzen Sie keine urheberrechtlich geschützten Werke ohne Erlaubnis des Copyright-Inhabers!
  2. Falls dieser Text bereits woanders veröffentlicht wurde, weisen Sie bitte auf der Diskussion-Seite gesondert darauf hin.
  3. Bitte beachten Sie, dass alle Artikel im Rhein-Neckar-Wiki automatisch unter der der CC-by-nc-sa 2.5 stehen.
  4. Falls Sie nicht möchten, dass Ihre Arbeit von anderen verändert und verbreitet wird, dann drücken Sie nicht auf "Speichern".

Bitte beantworte die folgende Frage, um diese Seite speichern zu können (weitere Informationen):

Abbrechen Editierhilfe (wird in einem neuen Fenster geöffnet)

  [[]] · [[|]] · {{}} · · “” ‘’ «» ‹› „“ ‚‘ · ~ | °   · ± × ÷ ² ³ ½ · §
{{Weblink|1=|2=}} · [[Kategorie:]] · [[:Image:]] · <includeonly></includeonly> · <noinclude></noinclude> · #REDIRECT[[]] · {{DEFAULTSORT:}}

  {{Telefon|Vorwahl|Rufnummer}} · {{Telefax|Vorwahl|Rufnummer}} · {{E-Mail|info|example.com}} · {{Homepage|}} ·
{{Homepage2|1=|2=}} · {{Webseite|1=}} · {{Webseite2|1=|2=}} · {{Weblink|1=|2=}} · {{Wikipedia}} · {{Wikipedia2|1=|2=}} ·