Bearbeiten von „Regierungsbezirk“
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.
Aktuelle Version | Dein Text | ||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
'''Regierungsbezirke''' sind eine Ebene zwischen dem Land und den Landkreisen. Sie existieren nicht in allen Ländern. | '''Regierungsbezirke''' sind eine Ebene zwischen dem Land und den Landkreisen. Sie existieren nicht in allen Ländern. | ||
== Baden-Württemberg == | == Baden-Württemberg == | ||
In [[Baden-Württemberg]] gibt es vier Regierungsbezirke, [[Stuttgart]], Tübingen, [[Karlsruhe]] und Freiburg. An der Spitze der Regierungsbezirke stehen die Regierungspräsidien, Behörden auf der Ebene zwischen den Ministerien und den Kommunen. | |||
=== | === siehe auch === | ||
* [[Regierungsbezirk | * [[Regierungsbezirk Karlsruhe]] | ||
== Hessen == | == Hessen == | ||
In [[Hessen]] gibt es drei Regierungsbezirke, [[Darmstadt]], Gießen und Kassel. | |||
=== | === siehe auch === | ||
* [[Regierungsbezirk | * [[Regierungsbezirk Darmstadt]] | ||
== Rheinland-Pfalz == | == Rheinland-Pfalz == | ||
In [[Rheinland-Pfalz]] gibt es seit 1999 keine Regierungsbezirke mehr. Bis dahin | In [[Rheinland-Pfalz]] gibt es seit 1999 keine Regierungsbezirke mehr. Bis dahin gab es die Regierungsbezirke Koblenz, Trier und Rheinhessen-Pfalz (in [[Neustadt an der Weinstraße]]). Die Aufgaben der ehemaligen Bezirksregierungen werden seitdem durch die neu geschaffenen ''Struktur- und Genehmigungsdirektionen'' und der ''Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion'' wahrgenommen. Die ehemaligen Regierungsbezirke existieren heute nur noch als statistische Regionen. | ||
== Weblinks == | == Weblinks == |