Regierungsbezirk

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Regierungsbezirke sind eine Ebene zwischen dem Land und den Landkreisen. Sie existieren nicht in allen Ländern.

Die Regierungsbezirke werden von den Regierungspräsidien, Behörden auf der Ebene zwischen den Ministerien der Landesregierung und den Kommunen bzw. Kreisverwaltungen geleitet. Der Behördenleiter des Regierungspräsidiums ist der jeweilige Regierungspräsident, der als politischer Beamter vom Ministerpräsidenten ernannt wird.

Baden-Württemberg[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Fläche von Baden-Württemberg ist verwaltungsmäßig in die vier Regierungsbezirke Stuttgart, Tübingen, Karlsruhe und Freiburg unterteilt.

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Hessen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Fläche von Hessen ist verwaltungsmäßig in die vier Regierungsbezirke Darmstadt, Gießen und Kassel unterteilt.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Rheinland-Pfalz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Rheinland-Pfalz gibt es seit 1999 keine Regierungsbezirke mehr. Bis dahin war das Land in die Regierungsbezirke Koblenz, Trier und Rheinhessen-Pfalz (in Neustadt an der Weinstraße) unterteilt. Die Aufgaben der ehemaligen Bezirksregierungen werden seitdem durch die neu geschaffenen Struktur- und Genehmigungsdirektionen und der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion wahrgenommen. Die ehemaligen Regierungsbezirke existieren heute nur noch als statistische Regionen.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die deutschsprachige Wikipedia zum Thema „Regierungsbezirk“

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