Landtagswahl 2021 in Rheinland-Pfalz: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 3. Februar 2021, 11:40 Uhr
Die Wahl zum 18. Landtag von Rheinland-Pfalz soll am 14. März 2021 stattfinden. Für denselben Tag ist die Landtagswahl in Baden-Württemberg geplant.
Bezirke und Wahlkreise
Das Land Rheinland-Pfalz wird für die Landtagswahl in vier Bezirke und (erstmals) in 52 Wahlkreise eingeteilt.
Für unsere Region relevant sind die Bezirke 3 und 4.
Bezirk 3
- Wahlkreis 33 Worms, umfasst die kreisfreie Stadt Worms
- Wahlkreis 35 – Frankenthal, umfasst die kreisfreie Stadt Frankenthal (Pfalz) sowie vom Rhein-Pfalz-Kreis die verbandsfreie Gemeinde Bobenheim-Roxheim sowie die Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim
- Wahlkreis 36 – Ludwigshafen I, umfasst die Stadtteile Südliche Innenstadt, Nördliche Innenstadt, Friesenheim, Mundenheim und Rheingönheim der kreisfreien Stadt Ludwigshafen
- Wahlkreis 37 – Ludwigshafen II, umfasst die Stadtteile Gartenstadt, Maudach, Oggersheim, Oppau und Ruchheim der kreisfreien Stadt Ludwigshafen
- Wahlkreis 38 – Mutterstadt, umfasst vom Rhein-Pfalz-Kreis die verbandsfreien Gemeinden Böhl-Iggelheim, Limburgerhof und Mutterstadt sowie die Verbandsgemeinden Dannstadt-Schauernheim, Maxdorf und Rheinauen
- Wahlkreis 39 – Speyer umfasst die kreisfreie Stadt Speyer sowie vom Rhein-Pfalz-Kreis die verbandsfreie Gemeinde Schifferstadt und die Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen
Bezirk 4
- Wahlkreis 42 – Bad Dürkheim, umfasst vom Landkreis Bad Dürkheim die verbandsfreien Gemeinden Bad Dürkheim und Grünstadt sowie die Verbandsgemein- den Deidesheim, Freinsheim und Wachenheim an der Weinstraße sowie die ehemalige Verbandsgemeinde Grünstadt-Land nach dem Stand vom 31. Dezember 2017
- Wahlkreis 43 – Neustadt an der Weinstraße, umfasst die kreisfreie Stadt Neustadt an der Weinstraße sowie vom Landkreis Bad Dürkheim die verbandsfreie Gemeinde Haßloch und die Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz)
- Wahlkreis 49 – Südliche Weinstraße, umfasst vom Landkreis Südliche Weinstraße die Verbandsgemeinden Annweiler am Trifels, Bad Bergzabern, Herxheim und Landau-Land sowie vom Landkreis Germersheim die Verbandsgemeinde Kandel
- Wahlkreis 50 – Landau in der Pfalz umfasst die kreisfreie Stadt Landau in der Pfalz sowie vom Landkreis Südliche Weinstraße die Verbandsgemeinden Edenkoben und Maikammer
- Wahlkreis 51 – Germersheim umfasst vom Landkreis Germersheim die verbandsfreie Gemeinde Germersheim sowie die Verbandsgemeinden Bellheim und Lingenfeld sowie vom Landkreis Südliche Weinstraße die Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich
- Wahlkreis 52 – Wörth am Rhein umfasst vom Landkreis Germersheim die verbandsfreie Gemeinde Wörth am Rhein sowie die Verbandsgemeinden Hagenbach, Jockgrim und Rülzheim
Weblinks
- Übersicht des Landeswahlleiters zu den Bezirken und Wahlkreisen in Rheinland-Pfalz
- Die deutschsprachige Wikipedia zum Thema „Landtagswahl in Rheinland-Pfalz“