Kommunaler Ordnungsdienst Mannheim: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Kommunale Ordnungsdienst''' (KOD), oder auch '''Besondere Ordnungsdienst''' (BOD), ist eine Einrichtung des "Fachbereichs Sicherheit und Ordnung" der [[Stadt Mannheim]].  
Der '''Kommunale Ordnungsdienst''' (KOD), oder auch '''Besondere Ordnungsdienst''' (BOD), ist eine Einrichtung des "Fachbereichs Sicherheit und Ordnung" der [[Stadt Mannheim]].  


Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BOD Mannheim nehmen gemäß § 80 Polizeigesetz Baden-Württemberg (PolG BW) als Gemeindliche Vollzugsbedienstete Aufgaben der lokalen Ortspolizeibehörde wahr und haben damit die Stellung von Polizeibeamten. [[Datei:BOD 01.png|mini|BOD-Bediensteter bei einer Sachverhaltsaufnahme.]]  
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BOD Mannheim nehmen gemäß § 125 Polizeigesetz Baden-Württemberg (PolG BW) als Gemeindliche Vollzugsbedienstete Aufgaben der lokalen Ortspolizeibehörde wahr und haben damit die Stellung von Polizeibeamten. [[Datei:BOD 01.png|mini|BOD-Bediensteter bei einer Sachverhaltsaufnahme.]]


== Geschichte ==
== Geschichte ==
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== Befugnisse ==
== Befugnisse ==
Im Rahmen ihrer Tätigkeit haben BOD-Bedienstete polizeiliche Befugnisse gem. § 80 PolG BW. Sie haben damit in den übertragenen Aufgabenbereichen des § 31 DVO PolG BW u. a. folgende Kompetenzen:
Im Rahmen ihrer Tätigkeit haben BOD-Bedienstete polizeiliche Befugnisse gem. § 125 PolG BW. Sie haben damit in den übertragenen Aufgabenbereichen des § 31 DVO PolG BW u. a. folgende Kompetenzen:
   
   
* Ahndung von Ordnungswidrigkeiten mittels mündlicher Verwarnungen oder Bar-Kassierung von Verwarngeldern bis einschließlich fünfundfünfzig Euro oder Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren (§§ 56, 57 OWiG)
* Ahndung von Ordnungswidrigkeiten mittels mündlicher Verwarnungen oder Bar-Kassierung von Verwarngeldern bis einschließlich fünfundfünfzig Euro oder Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren (§§ 56, 57 OWiG)
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Die Falschangabe oder Verweigerung von Personalien gegenüber den Mitarbeitern des BOD stellt gem. § 111 OWiG eine Ordnungswidrigkeit dar. Widerstandshandlungen und Angriffe gegen BOD-Bedienstete können im Sinne des § 113 Strafgesetzbuch (StGB), Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, bzw. § 114 StGB, Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, strafrechtlich verfolgt werden.  
Die Falschangabe oder Verweigerung von Personalien gegenüber den Mitarbeitern des BOD stellt gem. § 111 OWiG eine Ordnungswidrigkeit dar. Widerstandshandlungen und Angriffe gegen BOD-Bedienstete können im Sinne des § 113 Strafgesetzbuch (StGB), Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, bzw. § 114 StGB, Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, strafrechtlich verfolgt werden.  


Bei festgestellten strafrechtlich relevanten Taten können die BOD-Mitarbeiter durch die Jedermannsrechte, insbesondere mittels der vorläufigen Festnahme gem. § 127 I StPO, tätig werden. Die originäre Zuständigkeit obliegt in diesen Fällen dem Vollzugsdienst der [[Polizei in Mannheim]].
Bei festgestellten strafrechtlich relevanten Taten müssen die BOD-Bediensteten Aufgrund der bestehenden Garantenpflicht tätig werden. Hierzu ergeben sich Pflichten und Befugnisse durch die allgemeine polizeiliche Gefahrenabwehr sowie der Strafprozessordnung. Dabei handelt es sich um Maßnahmen im Rahmen des polizeilichen Erstangriffs. Die originäre Zuständigkeit obliegt in diesen Fällen weiterhin primär dem PVD ( Polizeivollzugsdienst)


== Uniform ==  
== Uniform ==  
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Die Mitarbeiter des BOD Mannheim sind mit Einsatzstöcken kurz ausziehbar (EKA), Funkgeräten, Handschließen, Reizstoffsprühgeräten (RSG), stich-/schusshemmenden Schutzwesten und Smartphones zur digitalen Sachverhaltsaufnahme ausgerüstet. Die Ausstattung des BOD mit Diensthunden, Elektroimpulsgeräten (sog. Tasern) oder Körperkameras wird politisch diskutiert.<ref>Stuttgarter Nachrichten vom 17.03.2019: Mit Schlagstöcken und Schutzwesten - Kommunale Ordnungsdienste rüsten auf. https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.sicherheit-in-staedten-kommunale-ordnungsdienste-ruesten-auf.c58d2154-cff3-4890-8711-a146337acebc.html</ref><ref>Mannheimer Morgen vom 21.04.2017: Hunde für die Stadtpolizei? https://www.morgenweb.de/mannheimer-morgen_artikel,-mannheim-hunde-fuer-die-stadtpolizei-_arid,1034942.html</ref>  
Die Mitarbeiter des BOD Mannheim sind mit Einsatzstöcken kurz ausziehbar (EKA), Funkgeräten, Handschließen, Reizstoffsprühgeräten (RSG), stich-/schusshemmenden Schutzwesten und Smartphones zur digitalen Sachverhaltsaufnahme ausgerüstet. Die Ausstattung des BOD mit Diensthunden, Elektroimpulsgeräten (sog. Tasern) oder Körperkameras wird politisch diskutiert.<ref>Stuttgarter Nachrichten vom 17.03.2019: Mit Schlagstöcken und Schutzwesten - Kommunale Ordnungsdienste rüsten auf. https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.sicherheit-in-staedten-kommunale-ordnungsdienste-ruesten-auf.c58d2154-cff3-4890-8711-a146337acebc.html</ref><ref>Mannheimer Morgen vom 21.04.2017: Hunde für die Stadtpolizei? https://www.morgenweb.de/mannheimer-morgen_artikel,-mannheim-hunde-fuer-die-stadtpolizei-_arid,1034942.html</ref>  


Waffenrechtliche Einschränkungen entfallen für die Mitarbeiter des BOD Mannheim auf Grundlage von § 55 Abs. 1 WaffG, da diese durch § 80 II Pol BW unter den Polizei-Begriff fallen.
Waffenrechtliche Einschränkungen entfallen für die Mitarbeiter des BOD Mannheim auf Grundlage von § 55 Abs. 1 WaffG, da diese durch § 80 II PolG BW unter den Polizei-Begriff fallen.


== Fahrzeuge ==
== Fahrzeuge ==
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