Bezirksbeirat Heidelberg: Unterschied zwischen den Versionen

Aus dem Rhein-Neckar-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
K (www)
Zeile 5: Zeile 5:


Es gibt eine spezielle Geschäftsordnung, nach der die Gremien einberufen werden und ihre Geschäfte durch Verwaltungsmitglieder geführt werden. Umgekehrt kann auch der Stadtrat einem Bezirksbeirat eine Fragestellung zum Stadtteil zur Beratung übermitteln. Den Vorsitz der Gremien hat immer der oder die OB (bzw. von ihm dazu delegierte Personen).
Es gibt eine spezielle Geschäftsordnung, nach der die Gremien einberufen werden und ihre Geschäfte durch Verwaltungsmitglieder geführt werden. Umgekehrt kann auch der Stadtrat einem Bezirksbeirat eine Fragestellung zum Stadtteil zur Beratung übermitteln. Den Vorsitz der Gremien hat immer der oder die OB (bzw. von ihm dazu delegierte Personen).
* [https://www.heidelberg.de/HD/Rathaus/Bezirksbeirat.html mehr zu den Aufgaben und Rechten dort auf der städt. Internetseite. Auch Listen der Bezirksbeirats-Mitglieder.]

Version vom 10. August 2024, 20:24 Uhr

Mit Bezirksbeirat kann in Heidelberg zweierlei gemeint sein. Denn in jedem der 15 Stadtteile gibt es ein den Stadtrat und die Stadtverwaltung beratendes Gremium "Bezirksbeirat". Die Stadtteile sind in der Bevölkerungszahl und Fläche etwas verschieden groß - so dann auch ungefähr die Bezirksbeiräte als Gremium.

Außerdem werden so - Bezirksbeirätin, Bezirksbeirat - auch die Mitglieder dieser Gremien genannt. Sie werden von den jeweiligen Gemeinderatsfraktionen anteilig zum Stimmergebnis der Partei/Gruppierung bei der letzten Kommunalwahl in dem Stadtteil be- und vom Oberbürgermeister (bzw. gegebenenfalls der OB) ernannt.


Es gibt eine spezielle Geschäftsordnung, nach der die Gremien einberufen werden und ihre Geschäfte durch Verwaltungsmitglieder geführt werden. Umgekehrt kann auch der Stadtrat einem Bezirksbeirat eine Fragestellung zum Stadtteil zur Beratung übermitteln. Den Vorsitz der Gremien hat immer der oder die OB (bzw. von ihm dazu delegierte Personen).