Denkmale: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Juhn (Diskussion | Beiträge) K (→siehe auch) |
Juhn (Diskussion | Beiträge) K (→Siehe auch) |
||
Zeile 7: | Zeile 7: | ||
== Denkmale in Städten und Landkreisen == | == Denkmale in Städten und Landkreisen == | ||
{{Städte und Kreise|Denkmale}} | {{Städte und Kreise|Denkmale}} | ||
== Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmale== | |||
Das einschlägige Landesrecht steht in den | |||
* Baden-Württemberg: {{Weblink|1=www.denkmalpflege-bw.de/fileadmin/media/geschichte_auftrag_struktur/denkmalpflege_in_bw/gesetzliche_grundlagen/dschg_bw.pdf|2=Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmale}} in Ba-Wü (vom 6. Dezember 1983, GBl. S. 797) | |||
* Hessen: | |||
* Rh-Pfalz: | |||
== Siehe auch == | == Siehe auch == |
Version vom 21. Oktober 2010, 10:18 Uhr
Denkmale (manchmal fälschlicherweise auch Denkmäler genannt) in der Metropolregion Rhein-Neckar
überregional bedeutende Denkmale
- bisher keine Einträge
Denkmale in Städten und Landkreisen
- Baden-Württemberg
- Hessen
- Rheinland-Pfalz
- Außerhalb der Region
Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmale
Das einschlägige Landesrecht steht in den
- Baden-Württemberg: Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmale in Ba-Wü (vom 6. Dezember 1983, GBl. S. 797)
- Hessen:
- Rh-Pfalz:
Siehe auch
Rhein-Neckar-Wiki verbessern („Stub“)
Dieser Artikel ist kurz und hat noch wenig Inhalt. Du hast Wissen zum Thema „Denkmale“? Dann sei mutig und hilf mit, aus ihm einen guten Artikel zu machen. Vielen Dank für Deine Unterstützung!