Pflegestützpunkt: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 1. Februar 2011, 19:36 Uhr

Pflegestützpunkte sollen eine regionale Anlaufstelle zur Beratung und Unterstützung der Betroffenen bei der Organisation der individuellen Kranken- oder Altenpflege sein. Er ist nicht auf bestimmte Behinderungen oder Krankheiten spezialisiert. Die Beratung soll neutral und nicht nur auf das Angebot einer Organisation ausgerichtet sein.

Ab dem 1. Januar 2009 besteht für Betroffene und deren Angehörige ein gesetzlicher Anspruch auf eine umfassende Pflegeberatung. Die Pflegekassen sind dann verpflichtet, für ihre Versicherten ein individuelles Fallmanagement zur Verfügung zu stellen (engl. Fachausdruck Case-Management). Dies folgte aus dem Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (2008).

Walldorf

Weinheim

Siehe auch