Landesstraßen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 4. Juni 2011, 19:44 Uhr
Landesstraßen sind Straßen, deren Baulast an das jeweilige Bundesland fallen und deren Einzugsbereich über das Gebiet eines Landkreises (Kreisstraße) oder einer Gemeinde (Ortsstraße) hinausgeht. Der Name steht wegen der anderen Finanzierung im Gegensatz zur Bundesstraße und hat nicht direkt mit dem älteren Begriff der Landstraße zu tun.
In Bayern (und in ehemaligen Landesteilen) heißen Landesstraßen abweichend davon Staatsstraßen. Noch eine Besonderheit in der Region: im benachbarten Saarland entsprechen den Kreisstraßen die Landesstraßen 2. Ordnung.
Die auf Straßenschildern vermerkte Kilometrierung erfolgt am Beginn und Ende von Landesstraßen-Abschnitten mit Netzknoten-Nummern. Dadurch ist jeder Ort auf und an der Straße eindeutig benennbar. Ihr Regelquerschnitt beträgt ca. 9,5 Meter Breite mit einer Fahrbahnbreite von 6,5 Metern.
Siehe auch
- Landesstraßen in Hessen im Kreis Bergstraße
- Landesstraßen in Baden-Württemberg
- Landesstraßen in Rheinland-Pfalz
- Fernstraßen
Weblinks
- Zuständig im RP Nordbaden ist das Referat 45 - Straßenbetrieb und Verkehrstechnik (für insg. 300 km Autobahnen und 3.100 km Bundes- und Landesstraßen), Karlsruhe