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Freie Reichsstadt: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 30. April 2006, 08:10 Uhr
Eine Freie Reichsstadt war im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation eine Kommune, die den Status der Rechtsunmittelbarkeit genoss. Das bedeutete, dass sie keinem Reichsfürsten, sondern direkt dem Kaiser unterstand. Freie Reichsstädte hatten unter anderem das Privileg der eigenen Gerichtsbarkeit.