Kirstetter Hof: Unterschied zwischen den Versionen

1 Byte hinzugefügt ,  21. Mai 2013
keine Bearbeitungszusammenfassung
(Textquelle: Obrigheim gestern und heute, Ausgabe 1995, S 27/28)
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 7: Zeile 7:
Als im April [[1922]] eine Gemeindeordnung in Kraft trat, wonach Sondergemarkungen, wie sie der Kirstetter Hof darstellte, bis [[1925]] mit einer benachbarten Gemeinde zu vereinigen seien, wurden von den Leiniger Verwaltung Verhandlungen mit Obrigheim aufgenommen, die sich jedoch hinzogen.  
Als im April [[1922]] eine Gemeindeordnung in Kraft trat, wonach Sondergemarkungen, wie sie der Kirstetter Hof darstellte, bis [[1925]] mit einer benachbarten Gemeinde zu vereinigen seien, wurden von den Leiniger Verwaltung Verhandlungen mit Obrigheim aufgenommen, die sich jedoch hinzogen.  


Ein erster Vertragsentwurf sah die Schaffung eines eigene Ortsteils vor, dem eine Stimme im Obrigheimer Gemeinderat zugestanden werden sollte. Dies wurde von badischen Innenministerium abgelehnt, so dass der Vertrag, der zum 1. Januar 1925 in Kraft trat, neu gefasst werden musste.   
Ein erster Vertragsentwurf sah die Schaffung eines eigenen Ortsteils vor, dem eine Stimme im Obrigheimer Gemeinderat zugestanden werden sollte. Dies wurde von badischen Innenministerium abgelehnt, so dass der Vertrag, der zum 1. Januar 1925 in Kraft trat, neu gefasst werden musste.   
Zwischen [[1941]] und [[1965]] wechselten die Eigentumsverhältnisse fünf mal, ehe das Gelände [[1977]] durch das [[Kernkraftwerk Obrigheim]] erworben wurde. Bis zu dieser Zeit wurde der Hof ununterbrochen bewirtschaftet. Pläne, dort ein zweites Kernkraftwerk zu errichten, wurden nicht verwirklicht.
Zwischen [[1941]] und [[1965]] wechselten die Eigentumsverhältnisse fünf mal, ehe das Gelände [[1977]] durch das [[Kernkraftwerk Obrigheim]] erworben wurde. Bis zu dieser Zeit wurde der Hof ununterbrochen bewirtschaftet. Pläne, dort ein zweites Kernkraftwerk zu errichten, wurden nicht verwirklicht.


4.224

Bearbeitungen