Jugendgemeinderat: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 29. Juni 2013, 22:06 Uhr
Einen Jugendgemeinderat gibt es in zahlreichen deutschen Städten und Gemeinden, vor allem Baden-Württemberg. Seine Aufgabe ist die Vertretung der Interessen der Jugendldichen gegenüber dem Gemeinderat und der Verwaltung. Ob ein Jugendgemeinderat eingerichtet wird, in welcher Form und wie die Wahl stattfindet ergibt sich aus der Satzung der Gemeinde.