Heimatvertriebene: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 27. September 2016, 19:00 Uhr

Die Begriffe „Flüchtling“ oder „Vertriebener“ werden, vor allem in älteren Schriftstücken oft synonym und für alle Personen verwendet, die von Umsiedlung, Evakuierung, Flucht und Vertreibung betroffen waren. Mit dem Begriff Heimatvertriebene werden in der Bundesrepublik Deutschland nach gesetzlicher Definition (Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge) Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit und Volksdeutsche bezeichnet, die nach dem Zweiten Weltkrieg die Ostgebiete des Deutschen Reiches, das Sudetenland und alte Siedlungsgebiete in Ost- und Südosteuropa verlassen mussten und in den vier Besatzungszonen Deutschlands unterkamen.

Viele Heimatvertriebene haben sich in Vertriebenenverbänden zusammengeschlossen, um ihre besonderen Interessen wahrzunehmen. Diese Verbände sind heute im Bund der Vertriebenen, dessen Landesverbänden, Kreisverbänden und Ortsverbänden organisiert.

Dem Gedenken an Flucht und Vertreibung sind zahlreiche Denkmäler ebenso gewidmet wie die Benennung zahlreicher Straßen im Gebiet der Metropolregion Rhein-Neckar.

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