Georg Gottfried Gervinus: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Georg Gottfried Gervinus''' (*[[20. Mai]] [[1805]] in Darmstadt, † [[18. März]] [[1871]] in  [[Heidelberg]]) war Kaufmann, Buchhändler, Literaturhistoriker, Historiker, und Politiker (nationalliberal).
'''Georg Gottfried Gervinus''' (*[[20. Mai]] [[1805]] in Darmstadt, † [[18. März]] [[1871]] in  [[Heidelberg]]) war Kaufmann, Buchhändler, Literaturhistoriker, Historiker, und Politiker (nationalliberal).
Nach einer Buchhändlerlehre in Bonn und einer kaufmännischen Ausbildung in Darmstadt studierte Gervinus von 1825 bis 1827  an der Universität Gießen Geschichte, Philologie und Philosophie, dann von 1827 bis 1829  an der [[Universität Heidelberg]] Geschichte (bei [[Friedrich Christoph Schlosser), Philologie und Philosophie. 1835 erhielt er eine außerordentliche Professur in Heidelberg für Geschichte und Literatur, im folgenden Jahr wurde er als ordentlicher Professor nach Göttingen berufen. 1837  wurde Gervinus als Mitunterzeichner der Protestation gegen die durch König Ernst August II. aufgehobene Hannover'sche Verfassung ausgewiesen (Stichwort „Göttinger Sieben“). In dieser Zeit entstand sein wichtigstes Werk ''Geschichte der poetischen National-Literatur der Deutschen''. 1844 wurde er  Honorarprofessor für Literaturgeschichte an der Universität Heidelberg. Im Mai 1847 wurde er Chefredakteur der von Karl Mathy und Friedrich Daniel Bassermann begründeten ''Deutschen Zeitung'' in Heidelberg.
1848 wurde Gervinus Abgeordneter in der Frankfurter Nationalversammlung, zunächst im ''Vorparlament'', dann vom  18. Mai bis 31. Juli 1848  Abgeordneter für Wanzleben. Nach dem Scheitern der Revolution setzte Gervinus, anders als die meisten anderen Vertreter der Nationalliberalen, seine Hoffnungen auf den Vierten Stand. 1853 wurde er  wegen  Publikationen wie der ''Einleitung in die Geschichte des neunzehnten Jahrhunderts'' vom Mannheimer Hofgericht wegen Hochverrats zu zwei Monaten Festungshaft verurteilt, danach aus dem Universitätsdienst entlassen. Das Urteil wurde kurz darauf vom Oberhofgericht in Mannheim für nichtig erklärt, die Anklage aus nicht genannten Gründen zurückgezogen.
1863 wurde Gervinus  auswärtiges Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Zwei Monate nach der Proklamation des Deutschen Kaiserreichs starb er 1871. Das Grab befindet sich auf dem Heidelberger Bergfriedhof (Lit H).
Zur Erinnerung an Gervinus wurde eine Gedenktafel in der [[Friedrich-Ebert-Anlage (Heidelberg)|Friedrich-Ebert-Anlage]] 5 (dort hatte er zuletzt gewohnt) angebracht.

Version vom 17. Dezember 2016, 13:09 Uhr

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Georg Gottfried Gervinus (*20. Mai 1805 in Darmstadt, † 18. März 1871 in Heidelberg) war Kaufmann, Buchhändler, Literaturhistoriker, Historiker, und Politiker (nationalliberal).

Nach einer Buchhändlerlehre in Bonn und einer kaufmännischen Ausbildung in Darmstadt studierte Gervinus von 1825 bis 1827 an der Universität Gießen Geschichte, Philologie und Philosophie, dann von 1827 bis 1829 an der Universität Heidelberg Geschichte (bei [[Friedrich Christoph Schlosser), Philologie und Philosophie. 1835 erhielt er eine außerordentliche Professur in Heidelberg für Geschichte und Literatur, im folgenden Jahr wurde er als ordentlicher Professor nach Göttingen berufen. 1837 wurde Gervinus als Mitunterzeichner der Protestation gegen die durch König Ernst August II. aufgehobene Hannover'sche Verfassung ausgewiesen (Stichwort „Göttinger Sieben“). In dieser Zeit entstand sein wichtigstes Werk Geschichte der poetischen National-Literatur der Deutschen. 1844 wurde er Honorarprofessor für Literaturgeschichte an der Universität Heidelberg. Im Mai 1847 wurde er Chefredakteur der von Karl Mathy und Friedrich Daniel Bassermann begründeten Deutschen Zeitung in Heidelberg.

1848 wurde Gervinus Abgeordneter in der Frankfurter Nationalversammlung, zunächst im Vorparlament, dann vom 18. Mai bis 31. Juli 1848 Abgeordneter für Wanzleben. Nach dem Scheitern der Revolution setzte Gervinus, anders als die meisten anderen Vertreter der Nationalliberalen, seine Hoffnungen auf den Vierten Stand. 1853 wurde er wegen Publikationen wie der Einleitung in die Geschichte des neunzehnten Jahrhunderts vom Mannheimer Hofgericht wegen Hochverrats zu zwei Monaten Festungshaft verurteilt, danach aus dem Universitätsdienst entlassen. Das Urteil wurde kurz darauf vom Oberhofgericht in Mannheim für nichtig erklärt, die Anklage aus nicht genannten Gründen zurückgezogen.

1863 wurde Gervinus auswärtiges Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Zwei Monate nach der Proklamation des Deutschen Kaiserreichs starb er 1871. Das Grab befindet sich auf dem Heidelberger Bergfriedhof (Lit H).

Zur Erinnerung an Gervinus wurde eine Gedenktafel in der Friedrich-Ebert-Anlage 5 (dort hatte er zuletzt gewohnt) angebracht.