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Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Initiative umfasst drei Förderlinien: die ''Graduiertenschulen'' zur Förderung von Doktoranden, die ''Exzellenzcluster'', bei denen international wettbewerbsfähige Einrichtungen geschaffen werden sollen und bei denen auf Vernetzung und Kooperation unterschiedlicher Forschungseinrichtungen Wert gelegt wird sowie die ''Zukunftskonzepte zum projektbezogenen Ausbau der universitären Spitzenforschung''. | Die Initiative umfasst drei Förderlinien: die ''Graduiertenschulen'' zur Förderung von Doktoranden, die ''Exzellenzcluster'', bei denen international wettbewerbsfähige Einrichtungen geschaffen werden sollen und bei denen auf Vernetzung und Kooperation unterschiedlicher Forschungseinrichtungen Wert gelegt wird sowie die ''Zukunftskonzepte zum projektbezogenen Ausbau der universitären Spitzenforschung''. | ||
== Die Exzellenzinitiative und die Universität Heidelberg == | |||
In der [[Metropolregion Rhein-Neckar]] wird, wie schon in den beiden ersten Phasen, auch in der dritten Phase, also seit November 2012, die Universität [[Universität Heidelberg|Heidelberg]] gefördert. | |||
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In der „Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder“ begann im April 2017 die Vorauswahl für die neuen ''Exzellenzcluster'', nachdem insgesamt 195 Antragsskizzen bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) eingegangen wareb. Die Universität Heidelberg ging mit sieben Clusterinitiativen in den Wettbewerb. Drei Skizzen wurden gemeinsam mit Partnern eingereicht. | |||
Am 28. September 2017 fiel die Entscheidung darüber, welche Skizzen als weiter ausgearbeitete Anträge in die Endauswahl kommen. Im September 2018 wird feststehen, welche Exzellenzcluster künftig gefördert werden. Förderbeginn für die 45 bis 50 Exzellenzcluster ist der 1. Januar 2019. Die Entscheidung über die Exzellenzcluster stellt zugleich eine wesentliche Grundlage für den Wettbewerb in der zweiten Förderlinie der ''Exzellenzuniversitäten'' dar, die der ''Wissenschaftsrat'' durchführt: Universitäten mit mindestens zwei Exzellenzclustern können im Dezember 2018 Anträge für Exzellenzuniversitäten abgeben; über sie wird nach erfolgten Begutachtungen im Sommer 2019 entschieden. | |||
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Version vom 8. Januar 2018, 09:01 Uhr
Die Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder zielt darauf ab, gleichermaßen Spitzenforschung und die Anhebung der Qualität des Hochschul- und Wissenschaftsstandortes Deutschland in der Breite zu fördern und damit den Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, seine internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und Spitzen im Universitäts- und Wissenschaftsbereich sichtbar zu machen.
Die Initiative umfasst drei Förderlinien: die Graduiertenschulen zur Förderung von Doktoranden, die Exzellenzcluster, bei denen international wettbewerbsfähige Einrichtungen geschaffen werden sollen und bei denen auf Vernetzung und Kooperation unterschiedlicher Forschungseinrichtungen Wert gelegt wird sowie die Zukunftskonzepte zum projektbezogenen Ausbau der universitären Spitzenforschung.
Die Exzellenzinitiative und die Universität Heidelberg
In der Metropolregion Rhein-Neckar wird, wie schon in den beiden ersten Phasen, auch in der dritten Phase, also seit November 2012, die Universität Heidelberg gefördert.
Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder 2017
In der „Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder“ begann im April 2017 die Vorauswahl für die neuen Exzellenzcluster, nachdem insgesamt 195 Antragsskizzen bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) eingegangen wareb. Die Universität Heidelberg ging mit sieben Clusterinitiativen in den Wettbewerb. Drei Skizzen wurden gemeinsam mit Partnern eingereicht.
Am 28. September 2017 fiel die Entscheidung darüber, welche Skizzen als weiter ausgearbeitete Anträge in die Endauswahl kommen. Im September 2018 wird feststehen, welche Exzellenzcluster künftig gefördert werden. Förderbeginn für die 45 bis 50 Exzellenzcluster ist der 1. Januar 2019. Die Entscheidung über die Exzellenzcluster stellt zugleich eine wesentliche Grundlage für den Wettbewerb in der zweiten Förderlinie der Exzellenzuniversitäten dar, die der Wissenschaftsrat durchführt: Universitäten mit mindestens zwei Exzellenzclustern können im Dezember 2018 Anträge für Exzellenzuniversitäten abgeben; über sie wird nach erfolgten Begutachtungen im Sommer 2019 entschieden.
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