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== Befugnisse == | == Befugnisse == | ||
Im Rahmen ihrer Tätigkeit haben BOD-Bedienstete polizeiliche Befugnisse gem. 80 PolG BW. Sie haben damit in den übertragenen Aufgabenbereichen des § 31 DVO PolG BW folgende Kompetenzen: | Im Rahmen ihrer Tätigkeit haben BOD-Bedienstete polizeiliche Befugnisse gem. 80 PolG BW. Sie haben damit in den übertragenen Aufgabenbereichen des § 31 DVO PolG BW u. a. folgende Kompetenzen: | ||
* Anwendung unmittelbaren Zwanges | * Ahndung von Ordnungswidrigkeiten mittels mündlicher Verwarnungen oder Bar-Kassierung von Verwarngeldern bis einschließlich fünfundfünfzig Euro oder Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren (§§ 56, 57 OWiG) | ||
* | * Anhalterecht gegenüber Verkehrsteilnehmern (§ 36 StVO) | ||
* | * Anwendung unmittelbaren Zwanges (§ 49 ff PolG BW) | ||
* | * Betreten von Betriebs- und Geschäftsräumen (§ 31 VI PolG BW) | ||
* | * Durchsuchung von Personen und mitgeführten Gegenständen (§§ 29 I Nr. 1 und 2, 29 II, 30 Nr. 1, 3 PolG BW) | ||
* Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen | * Erteilen von Platzverweisen zur polizeilichen Gefahrenabwehr/Störungsbeseitigung (§ 27a I PolG BW) | ||
* Verkehrsregelnde Eingriffe bei Gefahr im Verzug | * Feststellung der Identität, auch mittels Sistierung und Durchsuchung der betroffenen Person und ihrer mitgeführten Gegenstände, zur polizeilichen Gefahrenabwehr/Störungsbeseitigung (§ 26 I Nr. 1, II PolG BW) bzw. zur Erforschung/Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten (§ 46 I OWiG i. V. m. § 163b StPO) | ||
* Inanspruchnahme von Sonderrechten im Straßenverkehr und Verwendung von gelbem Blinklicht (§§ 35 I, 38 III StVO) | |||
* Ingewahrsamnahme von Personen gem. § 28 PolG BW | |||
* Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen zur polizeilichen Gefahrenabwehr/Störungsbeseitigung (§§ 32, 33 PolG BW) bzw. zu Beweiszwecken im Ordnungswidrigkeitenverfahren (§ 46 I OWiG i. V. m. § 94 StPO) | |||
* Verkehrsregelnde Eingriffe bei Gefahr im Verzug (§ 36 StVO) | |||
Mit Vollendung des 21. Lebensjahres und nach einer mindestens zweijährigen Zugehörigkeit werden BOD-Bedienstete zudem gem. § 2 der Verordnung der Landesregierung über die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft (StAHiBV BW) zu Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, was sie u. a. zur Erhebung von Sicherheitsleistungen berechtigt. | Mit Vollendung des 21. Lebensjahres und nach einer mindestens zweijährigen Zugehörigkeit werden BOD-Bedienstete zudem gem. § 2 der Verordnung der Landesregierung über die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft (StAHiBV BW) zu Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, was sie u. a. zur Erhebung von Sicherheitsleistungen berechtigt. | ||
Widerstandshandlungen und Angriffe gegen BOD-Bedienstete können im Sinne des § 113 Strafgesetzbuch (StGB), Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, bzw. § 114 StGB, Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, verfolgt werden. | Die Falschangabe oder Verweigerung von Personalien gegenüber den Mitarbeitern des BOD stellt gem. § 111 OWiG eine Ordnungswidrigkeit dar. Widerstandshandlungen und Angriffe gegen BOD-Bedienstete können im Sinne des § 113 Strafgesetzbuch (StGB), Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, bzw. § 114 StGB, Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, strafrechtlich verfolgt werden. | ||
Bei festgestellten strafrechtlich relevanten Taten können die BOD-Mitarbeiter im Sinne der Jedermannsrechte, insbesondere durch die vorläufige Festnahme gem. § 127 I Strafprozessordnung (StPO), tätig werden. Die originäre Zuständigkeit obliegt in diesen Fällen dem Polizeivollzugsdienst des Landes. | Bei festgestellten strafrechtlich relevanten Taten können die BOD-Mitarbeiter im Sinne der Jedermannsrechte, insbesondere durch die vorläufige Festnahme gem. § 127 I Strafprozessordnung (StPO), tätig werden. Die originäre Zuständigkeit obliegt in diesen Fällen dem Polizeivollzugsdienst des Landes. | ||
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== Ausrüstung == | == Ausrüstung == | ||
Die Mitarbeiter des BOD Mannheim werden | Die Mitarbeiter des BOD Mannheim werden mit Einsatzstöcken kurz, ausziehbar (EKA), Funkgeräten, Handschließen, Reizstoffsprühgeräten (RSG), stich-/schusshemmenden Schutzwesten und Smartphones zur digitalen Sachverhaltsaufnahme ausgerüstet. | ||
Waffenrechtliche Einschränkungen entfallen für die Mitarbeiter des BOD Mannheim auf Grundlage von § 55 Abs. 1 Waffengesetz (WaffG), da diese durch § 80 II Pol BW unter den Polizei-Begriff fallen. | |||
Die Ausstattung des BOD mit Körperkameras (sog. Body-Cams) oder Elektroimpulsgeräten (sog. Tasern) wird politisch diskutiert.<ref>Backnanger Volkszeitung vom 18.03.2019: Kommunale Ordnungsdienste rüsten auf. https://www.bkz.de/nachrichten/kommunale-ordnungsdienste-ruesten-auf-10673.html</ref> | |||
== Fahrzeuge == | == Fahrzeuge == | ||
Es besteht ein Fuhrpark aus uniformierten und zivilen Streifenwagen der Fahrzeugtypen VW Golf Plus, VW Passat und VW T 5. | Es besteht ein Fuhrpark aus uniformierten und zivilen Streifenwagen der Fahrzeugtypen VW Golf Plus, VW Passat und VW T 5. Die uniformierten Dienstfahrzeuge weisen eine silber-blaue Farbgebung, kombiniert mit den Schriftzügen "Stadt Mannheim", "Sicherheit und Ordnung" bzw. "Polizeibehörde", auf und sind mit einer Außensprechanlage sowie einer Rundumkennleuchte versehen. | ||
== Einstellungsverfahren == | == Einstellungsverfahren == | ||
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* {{Weblink|www.mannheim.de/sammelordner-seiten/kommunaler-ordnungsdienst|Kommunaler Ordnungsdienst Mannheim}} | * {{Weblink|www.mannheim.de/sammelordner-seiten/kommunaler-ordnungsdienst|Kommunaler Ordnungsdienst Mannheim}} | ||
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