Industrie- und Handelskammer: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Industrie- und Handelskammern''' (IHK) sind | '''Industrie- und Handelskammern''' (IHK) sind Körperschaften mit gesetzlicher Mitgliedschaft für die Besitzer von Handels- und Gewerbebetrieben, die im jeweiligen Bezirk ansässig sind. Bundesweit sind 80 Industrie- und Handelskammern im ''Deutschen Industrie- und Handelskammertag'' (DIHK), bis [[2001]] hieß er ''Deutscher Industrie- und Handelstag'' (DIHT), als deren Dachorganisation tätig. Sie bieten den Mitgliedsunternehmen Informationen und Austausch zu Standortpolitik, Gründung und Ansiedlungen, Aus- und Weiterbildungen, Fördermittelberatung, diversen Technologie- und Recycling-Datenbanken, Messebeteiligungen im Ausland, Geschäftspartnervermittlung und Rechtsauskünfte an und sind als Lobby in der Politik tätig. | ||
Der Vorläufer, der ''Allgemeine Deutsche Handelstag'' (DHT), entstand am 13. Mai [[1861]] in Heidelberg vor allem mit dem Ziel der Beseitigung der vielen innerdeutschen Zollgrenzen (Deutscher Zollverein). Die Initiative dazu kam vom [[Eberbach]]er Händler [[Theodor Frey]] und der [[baden|badischen]] Kammer. | Der Vorläufer, der ''Allgemeine Deutsche Handelstag'' (DHT), entstand am 13. Mai [[1861]] in Heidelberg vor allem mit dem Ziel der Beseitigung der vielen innerdeutschen Zollgrenzen (Deutscher Zollverein). Die Initiative dazu kam vom [[Eberbach]]er Händler [[Theodor Frey]] und der [[baden|badischen]] Kammer. |